Rathaus-Nachrichten
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 24.11.2009
Artikel vom 07.12.2009
Werkrealschule in der neuen Form
Hier: Antrag an das Regierungspräsidium Stuttgart
Das Land Baden-Württemberg hat im Bereich der Hauptschule im Sommer eine Änderung der bisherigen Schulart beschlossen. Künftig soll die Hauptschule grundsätzlich auch einen mittleren Bildungsabschluss vermitteln. In der Klasse 9 können die Schüler entscheiden, ob sie die Schule mit einem Hauptschulabschluss verlassen oder gegebenenfalls das 10. Schuljahr absolvieren wollen. Allerdings ist für das 10. Schuljahr ein Notendurchschnitt von 3,0 in den Hauptfächern Zulassungsbedingung. Dabei ist grundsätzlich neu, dass jeder Schüler in seiner Schulart die Möglichkeit bekommen soll, einen mittleren Bildungsabschluss zu machen.
Die Einrichtung einer Werkrealschule setzt aber voraus, dass die Schule 2 – zügig geführt wird. 2 zügig bedeutet, dass mindestens 2 Schulklassen je Jahrgangsstufe unterrichtet werden.
Das Land hat jedoch keine Strukturreform beschlossen. Das heißt, jede Gemeinde, die derzeit eine Hauptschule betreibt, kann diese auch in Zukunft als Hauptschule führen. Die Gespräche über mögliche Kooperationen hat das Land den Kommunen überlassen. Allerdings wurden bestimmt Regeln für die Kooperationen aufgestellt.
Bürgermeister Zahn erläuterte dem Gemeinderat, dass die Hauptschule in Sulzbach an der Murr viele Jahre 2-zügig war. Auf Grund der Geburten Veränderungen sind in der Hauptschule nur noch die oberen Klassen 2-zügig. Das heißt, so der Vorsitzende, dass die Hauptschule vermutlich in den künftigen Jahren auf Grund der zurück gehenden Schülerzahlen 1-zügig sein wird.
Bürgermeister Zahn führte aus, dass es deshalb sinnvoll sei, eine Kooperation mit der 1-zügigen Hauptschule in Oppenweiler anzustreben. Alternativ könnte man auch überlegen, als eigenständige Werkrealschule weiter zu machen. In den Städten Murrhardt und Backnang sind 2-zügige Schulen vorhanden. Nach einem Zusammenschluss mit diesen würde dies die Aufgabe der Eigenständigkeit der Sulzbacher Hauptschule bedeuten. Ziel der Gemeindeverwaltung ist es, zwischen den beiden Städten für die Gemeinden Oppenweiler, Sulzbach an der Murr, Spiegelberg und in Teilen von Großerlach eine eigenständige, ländliche Werkrealschule zu platzieren. Die Gemeinde müsste bis zum 15. Dezember 2009 beim Schulamt einen Antrag auf Werkrealschule stellen. Dies ist aber nicht der einzige Termin, auch in den kommenden Jahren sind entsprechende Antragstermine gegeben.
Auf Initiative der Gemeinde Sulzbach an der Murr gab es bereits im Frühjahr ein erstes gemeinsames Gespräch mit der Gemeinde Oppenweiler. Dort wurde die Situation der Schulen ausgiebig besprochen.
Das neue Schulmodell wird von der Landesregierung unterstützt. Nach Ansicht von Bürgermeister Zahn soll dieses Modell zum Erfolg geführt werden. Das heißt mittel- bzw. langfristig (6-10 Jahre) wird sich an dieser Konzeption nichts ändern. Bürgermeister Zahn tritt dafür ein, im ländlichen Raum eine weitere große Werkrealschule (2-zügig) zwischen Backnang und Murrhardt zu installieren. Diese Werkrealschule könnte Schule für die „Hauptschüler“ der drei Gemeinden Sulzbach an der Murr, Oppenweiler und Spiegelberg sein. Die Klassenteiler sollen bis ins Jahr 2016 auf 28 Kinder in der Klasse heruntergehen. Dies würde bedeuten, dass die Schülerzahlen aus allen drei Gemeinden ausreichen, die Zweizügigkeit zu erreichen.
Die Schulleitung der Grund- und Hauptschule mit Werkrealschule Sulzbach an der Murr hat folgendes Modell erarbeitet:
Die Landesregierung sieht die Möglichkeit vor, dass bei Hauptschulen mit mehreren Standorten die Klassen entweder vertikal oder horizontal geteilt werden können. Von der Schulleitung wird folgender Vorschlag gemacht: in Oppenweiler wird die Klassenstufe 5 u. 6 unterrichtet, in Sulzbach die Klassen 7 bis 10.
Diese Verteilung würde bedeuten, dass in etwa die derzeitige Klassenanzahl an beiden Standorten unterrichtet würden. Zudem wäre es so, dass in Oppenweiler in den Klassenstufen 5 und 6 ca. 80 bis 100 Schüler unterrichtet würden. Dies entspräche in etwa der derzeitigen Schülerzahlen. Damit könnten die dortigen Räume und die neue Mensa entsprechend genutzt werden. Ein weiterer Grund wäre, dass das Lehrpersonal der Schulen besser eingesetzt werden kann. Die gemeinsame Schule hat eine größere Flexibilität und die Fähigkeiten und Ausbildungen der Lehrerinnen und Lehrer können detaillierter eingesetzt werden. Dies führt sicherlich dazu, dass einzelne Lehrer weniger fachfremden Unterricht geben müssten. Zudem ergäben sich Synergieeffekte, in denen man für die beiden Standorte bestimmte Schwerpunkte setzt. Außerdem müssten nicht an beiden Schulen, beispielsweise im Technikbereich, dieselben Schulmaterialen beschafft werden.
Anfang November 2009 fand ein gemeinsames Gespräch zwischen den Schulleitungen und Gemeindeverwaltungen Oppenweiler und Sulzbach an der Murr statt.
Die Gemeindeverwaltung sowie die Schulleitung Sulzbach an der Murr sprachen sich bei dem Gespräch für eine gemeinsame Lösung aus, da dadurch eine ortsnahe zweizügige Werkrealschule angeboten werden kann, die in der 8. Klasse alle drei Neigungsbereiche anbieten kann. Zudem könnte sein, dass bei Schulen die nicht Werkrealschule sind, die Eltern spätestens nach der 7ten Klasse einen Wechsel in eine Werkrealschule anstreben.
Von Seiten der der Vertreter der Gemeinde Oppenweiler wurde eine andere Meinung vertreten. Da die Hauptschulen ebenfalls die Aufgaben hätten, denselben Bildungsstandard wie in einer Werkrealschule zu vermitteln, wird es von Oppenweiler so beurteilt, dass auch in Zukunft nicht mehr Kinder den Werkrealschulabschluss erreichen werden. Daher wird keine Notwendigkeit gesehen, die Hauptschule in Oppenweiler aufzulösen. Zudem stünden nach der 9. Klasse weitere Weiterbildungsmöglichkeiten offen.
Hier liegen die Auffassungen der beiden beteiligten Gemeinden also auseinander.
In der Sitzung bestätigte der Schulleiter Herr Wolfgang Samtner die Ansicht von Bürgermeister Zahn und meinte man solle auf jeden Fall einen Antrag auf die Einrichtung einer Werkrealschule stellen. Man müsse ansonsten jetzt abwarten, wie die Entwicklung weiter verlaufen wird.
Der Gemeinderat stimmte folgendem Beschlussvorschlag der Verwaltung einstimmig zu.
1. Die Gemeinde Sulzbach an der Murr stellt zum Schuljahr 2010/2011 den Antrag, die
Hauptschule mit Werkrealschule Sulzbach an der Murr als Werkrealschule einzurichten.
2. Sollte die Gemeinde Oppenweiler als Schulträger der Hauptschule Oppenweiler Interesse
haben, eine zweizügige Werkrealschule zusammen mit der Gemeinde Sulzbach an der
Murr zu führen, wird die Verwaltung beauftragt, mit der Gemeinde Oppenweiler einen
gemeinsamen Antrag zum 15.12.2009 beim Regierungspräsidium Stuttgart einzureichen.
3. Die Gemeinde stellt beim Regierungspräsidium den Antrag auf Einrichtung einer Ganz-
tagesschule in offener Form.
Jahresrechnung 2008
Gemeindekämmerer Guido Ochs trug dem Gremium vor, dass in der Jahresrechnung das Ergebnis der Haushaltswirtschaft einschließlich des Standes des Vermögens und der Schulden zu Beginn und am Ende des Haushaltsjahres nachgewiesen wird. Zur Zuführungsrate führte der Kämmerer aus, dass im Haushaltsplan 2008 eine Zuführungsrate vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt in Höhe von 293.484 € veranschlagt war. Beim Rechnungsabschluss ergibt sich eine umgekehrte Zuführungsrate vom Vermögens- an den Verwaltungshaushalt in Höhe von 6.066.85 €, also 299.550,85 € weniger als veranschlagt.
Hauptgrund hierfür ist die seit September 2008 auftretende Wirtschaftskrise, die aus zunächst in den USA aufgetretenen Immobilien- und Finanzkrise resultiert und von dort auf die ganze Welt übergegriffen hat. Die Auswirkungen haben sich in Sulzbach an der Murr im November/Dezember 2008 anhand von stark zurückgehenden Gewerbesteuereinnahmen gezeigt. Ein Ausgleich des Verwaltungshaushalts ist durch den starken Einbruch im Vergleich zum Vorjahr bei dieser Einnahmeart nur durch eine negative Zuführungsrate zu erreichen gewesen. Die Rücklagen sind von 5,1 Mio. Euro auf 3,9 Mio Euro zurückgegangen.
Herr Ochs ging auch kurz auf die Pro-Kopf-Verschuldung der Gemeinde ein. Die Steigerung des Schuldenstandes in 2008 resultiert aus einer Darlehensaufnahme für die Finanzierung der Photovoltaikanlage auf dem Dach der Grund- und Hauptschule mit Werkrealschule in Höhe von 347.000 €. Es konnte ein zinsgünstiges Darlehen von der KfW – Bank sowie ein zinsgünstiges Ergänzungsdarlehen von der Volksbank Backnang aufgenommen werden. Aufgrund der günstigen Zinssätze ist die Darlehensaufnahme für das Projekt und die Gemeinde wirtschaftlich.
Der Gemeindekämmerer betonte, dass die Gemeinde Sulzbach an der Murr mit einer Pro-Kopf-Verschuldung in Höhe von 250,40 € im Vergleich mit anderen Gemeinden bzw. dem Landesdurchschnitt gut dastehen würde. Der Schuldenstand der Gemeinde Sulzbach an der Murr liegt damit bei ca. 33% des durchschnittlichen Schuldenstands vergleichbarer Gemeinden in Baden-Württemberg.
Der Gemeinderat stellte daraufhin das Ergebnis der Jahresrechnung sowie der Vermögensrechnung fest. Die noch nicht genehmigten über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt und der kassenmäßigen Abschluss wurde ebenfalls festgestellt.
Darlehensaufnahme zur Finanzierung des Gemeindeanteils an den Investitionsmaßnahmen im Rahmen des ZIP
Im Rahmen des Zukunftsinvestitionsgesetzes (ZIP) wurden im März 2009 vom Gemeinderat diverse durch die Gemeinde durchzuführende Investitionsmaßnahme beschlossen. Im Nachtragsplan ist eine Kreditaufnahme in Höhe von 700.000 € veranschlagt. Die Darlehenssätze sind günstig.
Der Gemeinderat stimmte dem Vorschlag der Verwaltung einstimmig zu, dass die Verwaltung beauftragt wird, im Rahmen der Kreditermächtigung der Nachtrassatzung 2009 Darlehen in Höhe von 700.000 € zu den günstigsten Konditionen für die Finanzierung der Gemeindeanteile an den Investitionen im Rahmen des ZIP, für die Investitionen in die Bildungsinfrastruktur sowie in das Schulhaus Siebersbach aufzunehmen.
Gebührenkalkulation Wasserversorgung/Abwasserbeseitigung 2010-2011; Satzungen zur Änderung der Wasserversorgungssatzung und Abwassersatzung der Gemeinde Sulzbach an der Murr
Die derzeitig geltenden Wasserversorgungsgebühren betragen 1,72 €/cbm zzgl. 7% MwSt. Die Abwassergebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung betragen derzeit 3,12 €/cbm. Beide Gebührensätze wurden in der Gebührenkalkulation 2008-2009 ermittelt und sind seit dem 1.7.2008 in Kraft.
Herr Dörrscheidt von der Kämmerei erläuterte anhand von Tabellen, dass sich die Gebührenerhöhungen in Sulzbach an der Murr in den vergangen Jahren moderat vollzogen haben. Es waren immer nur leichte Steigerungen.
Von Seiten der Verwaltung wurde dem Gemeinderat empfohlen, die Gebührensätze zu währen, in denen Kostenüber- bzw. Kostenunterdeckungen aus den Vorjahren ausgeglichen und die Investitionen in Ziegeläcker II in das Anlagevermögen der Gemeinde aufgenommen werden.
Bürgermeister Zahn erwähnte an dieser Stelle, dass man bei der letzten Gebührenkalkulation eine Entlastung bei den Wasserversorgungsgebühren von 0,15€ netto beschlossen wurde.
Bürgermeister Zahn erläuterte zu Beginn der Diskussion, dass man zuvor im Verwaltungsausschuss der Ansicht war, den Anteil der Grundgebühr bei der Wasserversorgung zu überdenken.
Von einem Gemeinderat wurde der hohe Fixkostenanteil bei der Wasserversorgung angesprochen und ob man daran etwas ändern könne. Bürgermeister Zahn antwortete hierauf, dass darunter Positionen wie z.B. die Unterhaltung des Leitungsnetzes, Fremdwasserbezugskosten sowie Personalkosten fallen würden. Hieran sei kaum etwas zu verändern. Dazu kommen noch, so der Vorsitzende, laufend höhere Energiekosten, die ebenfalls abgefangen werden müssten. Der Bürgermeister erinnert nochmals daran, dass man über 10 Jahre lang unter den Preissteigerungen befunden habe. Die Gemeinde hätte die Kosten gut aufgefangen. Dies sei auch deswegen möglich gewesen, dass man vieles an Reparaturen z.B. selber durchgeführt hätte. Dadurch konnte viel Geld eingespart werden.
Ein anderer Gemeinderat sprach die kalkulatorischen Zinsen an. Es wurde der Vorschlag gemacht, diese Position bei der Kalkulation nach unten abzusenken. Von Seiten der Verwaltung wurde erläutert, dass der kalk. Zinssatz in Höhe von 4,5% sei über eine längere Laufzeit von 20 Jahren realistisch und auch Praxis in der freien Wirtschaft.
Verschiedene Gemeinderäte waren der Ansicht die Grundgebühr zu erhöhen. Dagegen sprach sich aber dann die Mehrheit des Gremiums aus. Mit einer Erhöhung des Grundpreises würde man alle Haushalte belasten ob sie Wasser einsparen oder nicht.
Am Ende der Diskussion sprach sich die große Mehrheit des Gemeinderates für den Vorschlag der Verwaltung aus.
Die entsprechenden Satzungsänderungen sind in diesen Sulzbacher Nachrichten abge-druckt.
Änderung der Satzung zur Festsetzung des Hebesatzes für die Grundsteuer
Zuletzt wurden die Hebesätze der Grundsteuer A und B in der Sitzung des Gemeinderates vom 30.11.2004 beschlossen. Aufgrund der sich abzeichnenden Einnahmeausfälle im Jahr 2010 wird vorgeschlagen, die Grundsteuer B um 20 Hebesatzpunkte zu erhöhen. Bürgermeister Zahn erläutert, dass man mit einer Erhöhung von 20 Hebepunkten den Inflationsausgleich ganz knapp durchgeführt hätte. Er erinnert an die Erhöhung der Mehrwertsteuer im Jahr 2007. Da die Gemeinde ebenfalls Endverbraucher sei, müsste dies auch verkraftet werden.
Nach einer kurzen Diskussion betreffend einer Erhöhung von Grundsteuer A (landwirtschaftliche Grundstücke) die dann schon aufgrund des geringen Umfanges nicht zum tragen kam, stimmte der Gemeinderat mit großer Mehrheit für die Satzungsänderung.
Anpassung der Hundesteuer – 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer.
Zum letzten Mal wurde die Hundesteuer zum 1.1.2004 auf 84€ / Jahr für den ersten Hund und für jeden weiteren Hund 168€ festgesetzt. Die Zwingersteuer wurde auf 168€ festgesetzt.
Aufgrund der Kostenbeteiligung am Tierheim in Großerlach, den Kosten für Mülltütenbehälter für Hundekot (ca. 3.000 € für Behälter und Beutel für die ersten 2 Jahre; hierin nicht enthalten sind die Entsorgungskosten) sowie einem Inflationsausgleich wurde von der Verwaltung vorgeschlagen, die Hundesteuer auf 96€ für den Ersthund und 192€ für jeden weiteren Hund festzusetzen. Ebenfalls sollte die Zwingersteuer von derzeit 168€ auf 192€ angehoben werden.
Bürgermeister Zahn gab zu Beginn der Diskussion die Meinung der Mitglieder des Verwaltungsausschusses bekannt, mit der Erhöhung der Hundesteuer zu warten und stattdessen an alle Hundehalter zu appellieren, darauf zu achten, dass die Hunde möglichst wenig Dreckhäufen in der Gemeinde hinterlassen sondern der Hundehalter sich bemüht die Hundehaufen entsprechend zu entsorgen.
Von Seiten einiger Gemeinderäte wurde dies jedoch für nicht förderlich erachtet. Eine Aussetzung der Erhöhung würde keinen Fortschritt bringen. Man dürfe aber nicht alle Hundehalter in einen Topf werfen, so ein Gemeinderat. Überall gebe es schwarze Schafe. Die meisten Hundehalter würden aber sehr wohl darauf achten, dass die Hundehaufen mitgenommen werden.
Am Schluss stimmte der Gemeinderat mehrheitlich die Hundesteuer entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung zu erhöhen.
Weitergewährung der Erstbesamungskosten bei der künstlichen Rinderbesamung
Die Gemeinden können die künstliche Besamung (nach Beendigung der Farrenhaltung) als freiwillige Aufgabe weiterführen.
Von Seiten der Bauernverbände und anderen Organisationen sollen die Gemeinden in Anerkennung der Leistungen der Landwirtschaft für die Pflege und Erhaltung der Kulturlandschaft ihre Förderung nicht kurzfristig einstellen.
Der Gemeinderat hat zuletzt am 25.9.2007 beschlossen, dass die Gemeinde die Kosten für die Erstbesamungskosten bis zum 31.12.2009 als freiwillige Aufgabe zur Förderung der Landwirtschaft weiter übernimmt.
Im Gemeinderat war man mit großer Mehrheit der Ansicht, diese Förderung für die Landwirtschaft beizubehalten. Ein Gemeinderat wies darauf hin, dass man an die Landwirte appellieren soll hauptsächlich die schwierig zu bewirtschafteten Steillagen mit Rinderhaltung frei zu halten. Bürgermeister Zahn machte den Vorschlag die Landwirte entsprechend anzuschreiben.



