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Gemeinderat Aktuell: Gemeinde Sulzbach an der Murr

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Gemeinderat Aktuell: Gemeinde Sulzbach an der Murr

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Bericht über die Gemeinderatssitzung

Artikel vom 01.02.2024

23.01.2024
Teilfortschreibung des Regionalplans der Region Stuttgart im Funktionsbereich Vorranggebiete für regional bedeutsame Windkraftanlagen Die Regionalversammlung hat in ihrer Sitzung vom 25.10.2023 den Entwurf der Teilfortschreibung des Regionalplanes beschlossen und die Geschäftsstelle beauftragt, das erforderliche Beteiligungsverfahren gem. § 9 Abs. 2 Raumordnungskonzept (ROG) bzw. § 12 Abs. 2 Landesplanungsgesetz (LplG) durchzuführen.
Herr Heinrich erläuterte die Situation der vorgeschlagenen Windkraftgebiete für die Gemeinde Sulzbach an der Murr.
3 der kleineren Vorranggebiete liegen nördlich des Hauptortes. Eines im Femelwald, eines rechts und links der Straße nach Kleinhöchberg und eines an der Markungsgrenze zwischen Klein- und Großhöchberg. Südlich vom Teilort Ittenberg liegt das größere Gebiet Zollstock. An diesem Gebiet haben die Kommunen Auenwald, Backnang und Oppenweiler kleinere Anteile. Das Vorranggebiet Amalienhöhe zwischen Aspach und Oppenweiler könnte ebenfalls auf die Markung Sulzbach an der Murr ausstrahlen. Auch in östlicher Richtung auf Markung der Stadt Murrhardt sind div. Vorranggebiete ausgewiesen.
Herr Heinrich betonte, dass es von Seiten der Gemeinde Sulzbach an der Murr auf jeden Fall Mitwirkungsbereitschaft geben soll. Grundsätzlich werde man sich beim Thema Windkraft nicht verschließen.
Schwerpunktmäßig gibt es bei der Einschätzung der Kommunen folgende Themen:
Wie werden die Windparks erschlossen? Wie viele Windkraftanlagen sollen auf den Vorranggebieten errichtet werden? Diese Fragen werden erst zu einem späteren Zeitpunkt bei der Umsetzung eines konkreten Vorhabens erörtert. Es werden große Bereiche gerodet und verdichtet. Es ist davon auszugehen,
dass es zu einer visuellen Überlastung kommen kann. Die naturräumlichen Ressourcen des Erholungsraumes Schwäbisch- Fränkischer Wald sollte auf keinen Fall zu stark verloren gehen.
Die Windleistungsdichte liegt in unserer Raumschaft am unteren Ende der Wirtschaftlichkeit. Es gibt Bereiche wie z. B. am Albtrauf, wo diese wesentlich höher liegen. Generell geht es auch um den Schutz von Böden und Grundwasser. Aufgrund der Trockenzeiten muss das Gut Wasser immer höher bewertet werden.
Aufgrund der vorgeschlagenen Vorranggebiete besteht die Gefahr einer Umzingelung. Die Fernwirkung der Windkraftanlagen mit einer Nabenhöhe von bis zu 160 m ist erheblich.
Dem Gemeinderat wurde folgende zusammengefasste Stellungnahme vorgeschlagen:
Die Gemeinde Sulzbach an der Murr vertritt unter Berücksichtigung der vorangehend aufgeführten Einwände die Auffassung, dass die vorliegende Planung eine derartig hohe Konzentration von Windkraft-Vorranggebieten auf der Gemeindefläche vorsieht, dass diese deutlich, auch in Anbetracht der Vorranggebiete auf den angrenzenden Markungen, über dem Maß dessen liegt, was in solch einem Prozess gegenüber der Bürgerschaft noch vertreten werden kann.
Die Gemeinde vertritt auch weiterhin die Ansicht, dass man sich auf wenige Gebiete konzentrieren und nicht alle Vorranggebiete mit Windkraftanlagen belegen sollte. Eine Umzingelung und visuelle Verschlechterung wäre sonst die Folge.
Eine Gemeinderätin plädierte für den Bau von Windkraftanlagen.
Es sei gut, wenn man die Möglichkeit hätte, selbst an der Erzeugung von Strom vor Ort mitzuwirken.
Ein Gemeinderat äußerte sich dahingehend, dass der vor Ort erzeugte Strom von Windkraft nicht wirklich günstig ist, sondern von Seiten des Staates bezuschusst werde.
Der Gemeinderat fasste am Ende der Diskussion den Beschluss, dass von Seiten der Gemeinde Sulzbach an der Murr grundsätzlich Mitwirkungsbereitschaft besteht.
Die beiden Vorranggebiete nördlich von Sulzbach an der Murr RM 06 und RM 08 sollen gestrichen werden. Das Vorranggebiet RM-04 soll bleiben. Das Vorranggebiet RM 12 sollte vom Umfang her verringert werden. Alle Bürgerinnen und Bürger können sich ausführlich über das Thema Windkraft in der Region
Stuttgart – Teilfortschreibung Vorranggebiete – im Internet unter www.region-stuttgart.org/wind informieren.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Hauptamtsleiter Herrn Heinrich, Tel. 07193 51-34