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Gemeinde Sulzbach an der Murr (Druckversion)

Bericht über die Gemeinderatsssitzung

Artikel vom 15.01.2024

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Seniorenhaus Gronbachmühle“

  • Abwägung der im Rahmen der erneuten Offenlage eingegangenen Anregungen

  • Satzungsbeschluss

Herr Heinrich erläuterte die eingegangenen Stellungnahmen der beteiligten Behörden. Dabei ging es hauptsächlich um die Umplanung bzw. das Wegrücken vom Hochwasserschutz-damm. Dadurch wurde es notwendig das Begegnungscafè nach oben auf das oberste Stockwerk zu verlagern.

Der Gemeinderat fasste den Satzungsbeschluss. (s. öffentliche Bekanntmachung)

Beschaffung HLF 20 Vorführfahrzeug-Ermächtigung der Verwaltung zur Auftragsvergabe nach erfolgter Ausschreibung

Momentan wird die Ausschreibung für die Beschaffung des Feuerwehrfahrzeugs durchgeführt. Da eine schnelle Ersatzbeschaffung erforderlich ist, soll die Verwaltung beauftragt werden, die Beschaffung des HLF 20 zu vergeben.

Der Gemeinderat stimmte der Beauftragung zu.

Gemeindewald – Betriebsplan für das Jahr 2024
Rechnungsergebnis für das Jahr 2022

Bei diesem Tagesordnungspunkt konnte die stellvertretende Bürgermeisterin Edelgard Löffler Frau Wulfes, Amtsleiterin des Geschäftsbereich Forst vom Landratsamt Rems-Murr-Kreis begrüßen.

Frau Wulfes erläuterte, dass die Inflation, die Lohnerhöhungen und die Preiserhöhungen bei Energieträgern und bei Kauf und Unterhalt von Forstmaschinen dazu führen, dass der Holzeinschlag, das Holzrücken und Pflegemaßnahmen deutlich teurer geworden sind. Der Holzpreis sei aber nicht im gleichen Maß gestiegen. Insbesondere die Preise für Nadelstammholz, so Frau Wulfes, seien unter Druck. Es ist vorherzusehen, dass die wirtschaftliche Lage der Waldhaushalte sich leider deutlich verschlechtern wird. Lediglich die Brennholzpreise können noch einmal moderat erhöht werden. Das wird den laubholzreichen Betrieben zu Gute kommen.

Als Forstverwaltung, so fährt Frau Wulfes fort, hätte man sich vom Holzbereitsteller zum Ökosystemmanager, vom Bewirtschafter zum Pfleger entwickelt. Der Wald soll aus Sicht eines Großteils der Bevölkerung als gepflegte und grüne Kulisse für diverse Freizeitaktivitäten zur Verfügung stehen. Bei vielen Erholungssuchenden geht der ganzheitliche Blick auf die gleichberechtigten Waldfunktionen verloren. Als Forstverwaltung würde man einen intensiven Dialog mit allen am Wald interessierten Gruppierungen führen. Wichtig sei die zeitnahe und transparente Kommunikation auf Augenhöhe. Die Forstverwaltung würde Presseinformationen, Waldbegehungen, Baustellenkommunikation begleitend zu Hiebsmaßnahmen und Waldfenster mit Informationen zu geplanten Pflegemaßnahmen geben. Die Sonderstellung als Vermittler zwischen der Waldbewirtschaftung, den vielfältigen Schutzfunktionen des Waldes und den Ansprüchen der Gesellschaft an den Wald wird eine immer wichtigere Rolle einnehmen. Gerne würde die Forstverwaltung mit allen im Dialog bleiben, um ihren Wald bestmöglich in ihrem Sinne zu gestalten.

Frau Wulfes geht dann auf das Thema Wasser ein. Die Bedeutung des Waldes für den Trinkwasserschutz sei in den vergangenen Jahren offensichtlich geworden. Das würde den Forst bestärken, wie bisher Kahlschläge zu vermeiden und mit ganzer Kraft dafür einzutreten, dass ihr Wald so gepflegt wird, dass er klimastabil in die Zukunft geht.

Bei diesem Thema, so die Forstfachfrau, würde man sich im Spannungsfeld zwischen denjenigen bewegen, die den Wald am liebsten stilllegen und sich selbst überlassen würden und denjenigen, die eine intensive Bewirtschaftung und Verkehrssicherung einfordern. Die Forstwirtschaft hat sich in den vergangenen Jahren damit auseinandergesetzt, inwieweit die Höhe des Holzvorrats bzw. die Bestandsdichte einen Einfluss auf die Wasserversorgung der Bäume und auf Bodenschutz und Grundwasserneubildung hat. Aus Forschungsarbeiten wissen wir, dass eine mittlere Bestandesdichte in einem gut gepflegten Wald als  Optimalzustand erscheint. Demnach ist ein gut durchforsteter Wald gut für den Bodenwasserhaushalt und das Grundwasser.

Der Wald im Rems-Murr-Kreis ist durch die Trockenjahre bei wichtigen Hauptbaumarten (Buche, Fichte, Tanne) stark geschädigt. Auch in den kommenden Jahren, so Frau Wulfes, werde man im Sulzbacher Wald auch nur in Teilen planmäßig wirtschaften können. Insbesondere in stark durch Erholung genutzten Waldteilen wird die Waldbewirtschaftung „sichtbar“, da viele alte, dicke, hohe Bäume vertrocknen und zum Sicherheitsrisiko werden und deshalb gefällt werden müssen. Dies sei besonders schade, da diese dicken, alten Bäume von den Erholungssuchenden als besonders interessant wahrgenommen werden.

Revierförster Kalmbach ging kurz auf das Rechnungsergebnis und den Betriebsplan ein.

Der Gemeinderat stimmte dem Betriebsplan 2024 in der vorliegenden Fassung zu.

Forsteinrichtung 2025 -2034

Mit Ablauf des Jahres 2024 endet der aktuelle 10–jährige Forsteinrichtungsplan. Für die Jahre 2025 bis 2034 ist erneut eine 10-jährige Planung zu erarbeiten.

Die Gemeinde wird in Form eines Einführungsgesprächs und der Erörterung des Entwurfs der mittelfristigen Zielsetzung für den periodischen Betriebsplan bereits frühzeitig am Forsteinrichtungsverfahren beteiligt.

Das übergeordnete Ziel der Waldbewirtschaftung stellt die Nachhaltigkeit aller Waldfunktionen dar. Grundsätzlich soll im Gemeindewald bei der Bewirtschaftung ein gleichrangiges Nebeneinander der Waldfunktionen ermöglicht werden.

Allerdings können die Prioritäten angesichts der Herausforderungen des Klimawandels nicht immer gleichrangig behandelt werden.

Klimastabilität und Erholungsfunktion sowie Erhaltung der zahlreichen Ökosystemleistungen haben in diesen Situationen Vorrang gegenüber der Nutzfunktion.

Sollte es im Einzelfall zu Zielkonflikten kommen, soll folgende Rangfolge gelten:

  1. Schutzfunktion
  2. Erholungsfunktion
  3. Nutzfunktion

Der Gemeinderat fasste den Beschluss, dass für den Forsteinrichtungszeitraum 2025 bis 20234 folgende Zielsetzung festgelegt wird: Grundsätzlich wird eine Bewirtschaftung angestrebt, die ein gleichrangiges Nebeneinander der gesetzlichen Waldfunktionen ermöglicht.

Sollte es im Einzelfall zu Zielkonflikten kommen, gilt folgende Reihenfolge:

  1. Schutzfunktion
  2. Erholungsfunktion
  3. Nutzfunktion

Einführung des Alt- und Totholzkonzepts (Forst BW) im Gemeindewald und Aufnahme in das Ökokonto

Der Gemeinderat hat sich bereits für die Ausweisung von Waldrefugien ausgesprochen und entsprechende Flächen ausgewählt.

Die Anlage dieser Waldrefugien ist auch ökokontofähig, allerdings nur bei vollständiger Umsetzung des Alt- und Totholzkonzepts (AuT-Konzept) Baden-Württemberg.

Das AuT-Konzept, das im Staatswald verpflichtend durchgeführt wird, basiert auf drei Elementen:

  1. Bekannte Großhöhlen-, Großhorstbäume werden markiert und forstlich nicht genutzt.
  2. Habitatbaumgruppen (Baumgruppen mit ca. 10-15 Bäumen), sowie
  3. Waldrefugien (Kleinbestände ab 1,0 ha Größe) werden ausgewiesen, markiert und dem natürlichen Verfall überlassen.

Bei den bislang 11 ausgewählten Waldrefugien (21,3 ha) erreichen 3 Flächen (2,1 ha) nicht die Mindestgröße von 1,0 Hektar und könnten nicht in Wert gesetzt werden. Allerdings ist es denkbar, dass nochmal ein oder zwei Waldrefugien ersatzweise ausgewiesen werden, so dass die Refugien in der Summe wieder mindestens 20 Hektar erreichen.

In Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde müssen zur optimalen Vernetzung pro Waldrefugium neun Habitatbaumgruppen (mit jeweils ca. 0,1 ha Flächengröße) ausgewiesen werden.

Bei angenommenen 9 Waldrefugien ergibt sich somit in der Summe eine Fläche von 28-30 Hektar (ca. 4% der Gemeindewaldfläche), die aus der Bewirtschaftung genommen wird.

Ein Nachteil, insbesondere der Habitatbaumgruppen, wären erhöhte Gefährdungen der Waldarbeiter und Holzrücker sowie zusätzliche Auflagen und Schutzmaßnahmen bei Planung und Durchführung der Betriebsarbeiten.

Allerdings ist die Anwendung des AuT-Konzepts schon aus Gründen der Rechtssicherheit bei der Bewirtschaftung zu empfehlen.

Ohne ein vorsorgendes Konzept bei der Waldbewirtschaftung wäre die Gemeinde aus naturschutzrechtlicher Sicht immer angreifbar/haftbar, insbesondere bei möglichen Beeinträchtigungen oder Störungen von geschützten Individuen und deren Fortpflanzungsstätten.

Darüber hinaus können durch die Ausweisung der Waldrefugien 4 Ökopunkten/m² bzw. 40.000 Punkte je Hektar erzielt werden. Die integrierten Habitatbaumgruppen sind erforderliche Elemente, werden aber nicht separat mit Ökopunkten honoriert.

Bei einer Gesamtfläche der Waldrefugien von ca.20 Hektar würden der Gemeinde somit 800.000 Ökopunkte gutgeschrieben. Dieses Guthaben wird für max. 10 Jahre mit 3% jährlich verzinst. Die Bindungsfrist für die Anerkennung als Ökokontomaßnahme beträgt 20 Jahre.

Der derzeitige Wert eines Ökopunkts bei Kauf bzw. Verkauf liegt zwischen 0,80 € und 1,0 €, so dass die Gemeinde mit Durchführung des AuT-Konzepts einen Wertzuwachs zwischen 700.000 € und 900.000 € erzielen könnte.

Für die Erstellung und Dokumentation des AuT-Konzepts ist wahrscheinlich die Beteiligung eines Büros für Landschaftsökologie notwendig mit voraussichtlichen Kosten in Höhe von 10.000,- €.

Der Gemeinderat beschloss, dass im Zuge der Forsteinrichtungserneuerung 2025 das Alt- und Totholzkonzept von Forst BW im Gemeindewald eingeführt und eine Aufnahme in das naturschutzrechtliche Ökokonto beantragt wird.

http://www.sulzbach-murr.de//rathaus-service/gemeinderat/gemeinderat-aktuell