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Berufliche Qualifikation und Berufspflichten
Um als Freiberuflerin oder Freiberufler arbeiten zu können, müssen Sie in einigen Berufen bestimmte, klar definierte Voraussetzungen erfüllen. Neben besonderen beruflichen Qualifikationen, die nachzuweisen sind, müssen Sie in der Regel auch besondere Berufspflichten beachten.
Nachweis der Ausbildung und anderer Voraussetzungen
Zur Berufsausübung benötigen Sie als besondere berufliche Qualifikation eine hohe fachliche und persönliche Kompetenz sowie eine entsprechende Ausbildung.
Ihre Ausbildung müssen Sie durch entsprechende Zeugnisse und Bescheinigungen nachweisen. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte beispielsweise müssen den Nachweis bei der Rechtsanwaltskammer erbringen, wenn sie ihre Zulassung zur Rechtsanwaltschaft beantragen. Ist für die Berufsausübung eine Approbation oder Berufserlaubnis erforderlich, müssen Sie diese im Antragsverfahren bei der zuständigen Stelle nachweisen.
Hinweis: In einigen freiberuflichen Tätigkeitsfeldern wie z. B. Unternehmensberatung, Journalismus oder Kunst müssen Sie keinen Nachweis erbringen, um Ihren Beruf auszuüben.
Welche Zulassungsvoraussetzungen Sie zur Ausübung der freiberuflichen Tätigkeit erfüllen müssen, hängt vom jeweiligen Beruf ab und ist unterschiedlich. Bei vielen freien Berufen sind die Zulassungsvoraussetzungen in Berufsgesetzen geregelt. Dies gilt beispielsweise für Berufe wie Apotheker, Masseur und medizinischer Bademeister, Physiotherapeut, Beschäftigungs- und Arbeitstherapeut, vereidigter Buchprüfer, Arzt, Architekt, Tierarzt, Hebamme, Heilpraktiker, beratender Ingenieur, Krankengymnast, Logopäde, Lotse, Orthoptist, Notar, Patentanwalt, Rechtsanwalt, Steuerberater, Steuerbevollmächtigter, Umweltgutachter, Wirtschaftsprüfer und Zahnarzt.
Hinweis: Die Zulassung ist auch eng mit der Erlaubnis, eine bestimmte Berufsbezeichnung zu führen, verbunden. Bestimmte Berufsbezeichnungen dürfen Sie nur bei der Erfüllung der vorgeschriebenen Voraussetzungen führen.
Berufspflichten
Durch gesetzliche oder andere rechtliche Regelungen (zum Beispiel Satzungen) werden freiberuflich Tätigen besondere Berufspflichten auferlegt. Viele Freiberuflerinnen und Freiberufler sind beispielsweise zur Gewissenhaftigkeit und Verschwiegenheit bei der Ausübung ihres Berufes verpflichtet.
In Berufen wie Arzt, Zahnarzt, Psychologischer Psychotherapeut/Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Psychotherapeut und Tierarzt haben freiberuflich Tätige darüber hinaus die Pflicht zur Dokumentation und zur beruflichen Fortbildung.
Berufsgruppen wie Rechtsanwalt, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sind beispielsweise verpflichtet, Akten zu führen und diese für einen bestimmten Zeitraum aufzubewahren.
Mitgliedschaft bei der Berufskammer
Zusätzlich besteht für bestimmte Berufsgruppen die Pflicht, Mitglied in der jeweiligen Berufskammer zu werden. Dies gilt besonders für Berufsgruppen wie Architekt, Arzt, Psychologischer Psychotherapeut und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Psychoptherapeut, Apotheker, beratender Ingenieur, Notar, Rechtsanwalt, Steuerberater, Tierarzt, Wirtschaftsprüfer und Zahnarzt.
Andere Berufsgruppen haben die Möglichkeit, freiwillig einer Berufskammer beizutreten.
Vertiefende Informationen
Rechtsgrundlage
Berufsgesetze und Satzungen
Leistungen
- Öffnet internen Link im aktuellen Fenster Akademische Gesundheitsberufe - Anerkennung der Weiterbildung beantragen
- Öffnet internen Link im aktuellen Fenster Liste der beratenden Ingenieure - Eintragung beantragen
- Öffnet internen Link im aktuellen Fenster Aufnahme als europäischer Rechtsanwalt in die Rechtsanwaltskammer beantragen
- Öffnet internen Link im aktuellen Fenster Prüfingenieurin und Prüfingenieur für Bautechnik - Anerkennung beantragen
- Öffnet internen Link im aktuellen Fenster Rechtsanwaltsgesellschaft - Zulassung beantragen
- Öffnet internen Link im aktuellen Fenster Steuerberaterkammer - Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft
- Öffnet internen Link im aktuellen Fenster Steuerberaterkammer - Bestellung als Steuerberater
- Öffnet internen Link im aktuellen Fenster Vertragszahnarzt - Zulassung beantragen
- Öffnet internen Link im aktuellen Fenster Vorübergehende Berufserlaubnis als Tierärztin oder Tierarzt beantragen
- Öffnet internen Link im aktuellen Fenster Zahnarztregister - Eintragung beantragen
- Öffnet internen Link im aktuellen Fenster Zulassung zur Rechtsanwaltschaft als niedergelassener Rechtsanwalt
- Öffnet internen Link im aktuellen Fenster Zulassungsausschuss - Zulassung als Vertragsarzt beantragen
- Öffnet internen Link im aktuellen Fenster Liste der bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser - Eintragung beantragen
- Öffnet internen Link im aktuellen Fenster Landesärztekammer - Mitgliedschaft anmelden
- Öffnet internen Link im aktuellen Fenster Landeszahnärztekammer - Mitgliedschaft anmelden
- Öffnet internen Link im aktuellen Fenster Approbation als Arzt beantragen
- Öffnet internen Link im aktuellen Fenster Architektenliste - Eintragung beantragen
- Öffnet internen Link im aktuellen Fenster Arztregister - Eintragung beantragen
- Öffnet internen Link im aktuellen Fenster Dolmetscher, Übersetzer mit Wohnsitz oder Niederlassung in Baden-Württemberg - Allgemeine Beeidigung beantragen
- Öffnet internen Link im aktuellen Fenster Dolmetscher, Übersetzer mit Wohnsitz oder Niederlassung in anderen Ländern - Allgemeine Beeidigung beantragen
- Öffnet internen Link im aktuellen Fenster Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank (DÜD) - Aufnahme bei vorübergehender Tätigkeit beantragen (Dolmetscher, Übersetzer aus anderen EU-/EWR-Staaten)
- Öffnet internen Link im aktuellen Fenster Europäischer Rechtsanwalt - Zulassung zur Eignungsprüfung beantragen
- Öffnet internen Link im aktuellen Fenster Gashochdruckleitungen - Anerkennung als Sachverständige beantragen
- Öffnet internen Link im aktuellen Fenster Landesapothekerkammer - Mitgliedschaft anmelden
- Öffnet internen Link im aktuellen Fenster Landespsychotherapeutenkammer - Mitgliedschaft anmelden
- Öffnet internen Link im aktuellen Fenster Landestierärztekammer - Mitgliedschaft anmelden
- Öffnet internen Link im aktuellen Fenster Approbation als Tierarzt oder Tierärztin aus Drittstaaten beantragen
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat ihn am 04.09.2023 freigegeben.