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Aktuelles aus der Wirtschaft: Gemeinde Sulzbach an der Murr

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Mehr Geld für ihre Pflege ab 1.1.2015

Artikel vom 19.12.2014

Mehr Geld für Ihre Pflege Nach langen Vorbereitungen hat der Bundestag nun das 1. Pflegestärkungsgesetz beschlossen. Die neuen Regelungen brin¬gen Ihnen ab dem 01.02.2015 viele Vorteile. Über die wichtigsten Neuerungen will Diakonie ambulant Sie kurz informieren. Die Beträge für Pflegegeld und Pflegesachleistungen steigen um 4 %. Pflegestufe Pflegesachleistung Pflegegeld Pflegestufe 0 (mit Demenz*) 231,00 € 123,00 € Pflegestufe I 468,00 € 244,00 € Pflegestufe I (mit Demenz*) 689,00 € 316,00 € Pflegestufe II 1.144,00 € 458,00 € Pflegestufe II (mit Demenz*) 1.298,00 € 545,00 € Pflegestufe III 1.612,00 € 728,00 € Pflegestufe III Härtefall 1.995,00 € 728,00 € Neue Leistungen für Ihre Betreuung und die Entlastung Ihrer Angehörigen Der Anspruch auf Betreuungsleistungen wird ausgeweitet, d. h., künftig wird jeder, der eine Pflegestufe hat, einen zusätzlichen Betreuungsbetrag von bis zu 104 € pro Monat erhalten. Für Demenzkranke mit einer erheblichen Einschränkung in der Alltagskompetenz steigt der Betrag von 200 auf 208 €. Diese neuen Leistungen können Sie für zusätzliche Betreuungs-und Entlastungsleistungen, wie z. B. Begleitung beim Besuch von Angehörigen, Einkaufsbegleitung u. v. m. einsetzen. Wenn Sie die Leistung nicht abrufen, wird der Betrag verfallen, denn eine Auszahlung wie beim Pflege¬geld ist nicht möglich. Mehr Flexibilität bei der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege Die Leistungen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden ausgebaut und können besser miteinander kombiniert wer¬den, d. h., zugunsten der Verhinderungspflege, können Sie bis zu 50 % des Jahresbetrags der Kurzzeitpflege verwenden. Für die Verhinderungs-und Kurzzeitpflege stehen Ihnen jeweils 1.612 € zur Ver¬fügung, im Kombinationsfall insgesamt bis zu 2.418 €. Mehr Informationen unter 07192-909104 oder 07192- 9366912 www.diakonie-ambulant.info, per Email: info@diakonie-ambulant.info