Änderung von Einträgen
Während eine Namensänderung im Führerschein nicht vorgeschrieben ist, müssen Sie Änderungen Ihres Namens oder Ihrer Adresse in den Zulassungsdokumenten eintragen lassen.
Für bestimmte technische Änderungen am Kraftfahrzeug ist außerdem eine neue Betriebserlaubnis oder eine Abnahmebestätigung erforderlich.
Achtung: Klären Sie dies am besten schon vor einer technischen Änderung, vor allem bei einem behindertengerechten Umbau.
Leistungen
- Öffnet internen Link im aktuellen Fenster Führerschein - bei Namensänderung umtauschen
- Öffnet internen Link im aktuellen Fenster Kraftfahrzeug - Technische Änderungen melden
- Öffnet internen Link im aktuellen Fenster Kraftfahrzeug - Ummeldung beantragen
- Öffnet internen Link im aktuellen Fenster Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II - Namensänderung melden
Freigabevermerk
Stand: 16.08.2021
Verantwortlich: Verkehrsministerium Baden-Württemberg