Explosionsgefährliche Stoffe
Explosionsgefährliche Stoffe sind unter anderem:
- Feuerwerkskörper,
- Schwarzpulver,
- Nitrocellulosepulver (NC-Pulver) oder
- Airbag- und Gurtstaffereinheiten.
Die Herstellung und Verarbeitung explosionsgefährlicher Stoffe sowie die Durchführung von Sprengarbeiten sind nur einige der Tätigkeiten, für die Sie eine Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz benötigen.
Zum Beispiel unterliegt auch der Erlaubnispflicht nach dem Sprengstoffgesetz:
- das Verwenden von Schwarzpulver im Rahmen einer schießsportlichen Vereinstätigkeit,
- das Wiederladen von Patronenmunition mit Treibladungspulver oder
- das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorien F4 ("Profi-Feuerwerk") und F3 sowie von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 ("Silvesterfeuerwerk") außerhalb von Silvester.
Vertiefende Informationen
keine
Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlagen zum Sprengstoffrecht finden Sie auf der Internetseite der Gewerbaufsicht Baden-Württemberg.
Leistungen
- Öffnet internen Link im aktuellen Fenster Befähigungsschein zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
- Öffnet internen Link im aktuellen Fenster Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
- Öffnet internen Link im aktuellen Fenster Erlaubnis zum nicht gewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
- Öffnet internen Link im aktuellen Fenster Als Inhaber von Erlaubnis- oder Befähigungsscheinen ein Feuerwerk anmelden
- Öffnet internen Link im aktuellen Fenster Private Feuerwerke - Ausnahmegenehmigung vom Verbot des Abbrennens beantragen
- Öffnet internen Link im aktuellen Fenster Sprengungen anzeigen
- Öffnet internen Link im aktuellen Fenster Umgang mit Airbag- oder Gurtstraffereinheiten anzeigen
- Öffnet internen Link im aktuellen Fenster Verwendung pyrotechnischer Effekte auf Tourneen anzeigen
Freigabevermerk
15.08.2023 Umweltministerium Baden-Württemberg