Auslandsgeschäft
Wer sich entschließt, im Import- oder Exportgeschäft tätig zu werden, muss sich mit einer Reihe zollrechtlicher Bestimmungen auseinandersetzen.
Vertiefende Informationen
Leistungen
- Öffnet internen Link im aktuellen Fenster Beglaubigung von ausländischen öffentlichen Urkunden zur Verwendung in Deutschland beantragen
- Öffnet internen Link im aktuellen Fenster Exportberatungsprogramm Baden-Württemberg - Aufnahme beantragen
- Öffnet internen Link im aktuellen Fenster Markterschließungsmaßnahmen im Ausland - Förderung beantragen
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat ihn am 17.04.2019 freigegeben.