Pflegeeltern
Hier können Sie sich informieren über:
- Pflegeformen
- Ihre Rechte und Pflichten als Pflegeeltern
- die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt
- das Umgangsrecht des Pflegekindes mit den leiblichen Eltern
Eltern können entscheiden, dass sie ihr Kind für eine bestimmte Zeit oder auf Dauer einer anderen Familie in Vollzeitpflege anvertrauen. Das ist in der Regel das Ergebnis längerer Beratungen mit dem Jugendamt.
Oder ein Familiengericht entzieht den leiblichen Eltern das Sorgerecht. Dies tut das Gericht, wenn es zu der Auffassung gelangt, dass die Eltern Gefahren für das körperliche, geistige oder seelische Wohl ihres Kindes nicht abwenden wollen oder können.
- Öffnet internen Link im aktuellen Fenster Pflegeeltern werden
- Öffnet internen Link im aktuellen Fenster Rechte und Pflichten von Pflegeeltern
- Öffnet internen Link im aktuellen Fenster Rückkehr in die Herkunftsfamilie
- Öffnet internen Link im aktuellen Fenster Umgangsrecht des Kindes mit den Eltern
- Öffnet internen Link im aktuellen Fenster Verbleib des Kindes in der Pflegefamilie
Vertiefende Informationen
Finanzielle Hilfen, die auch Ihnen als Pflegeeltern zustehen, finden Sie in der Lebenslage "Familie und Kinder".
Leistungen
- Öffnet internen Link im aktuellen Fenster Vollzeitpflege - ein Pflegekind vermitteln