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Hauskauf und Kauf von Wohnungseigentum
Wenn Sie von keinem Vermieter abhängig sein möchten und über genügend Geldmittel verfügen, kann ein Hauskauf oder der Kauf von Wohnungseigentum für Sie interessant sein. Rechtlich gesehen ist der Hauskauf der Kauf eines Grundstücks, das mit einem Haus bebaut ist, sodass das Haus wesentlicher Bestandteil des Grundstücks ist (Grundstückskauf). Der Grundstückskauf und der Kauf von Wohnungseigentum kann auch als Kapitalanlage genutzt werden. Beachten Sie, dass Sie mit dem Kauf von Wohnungseigentum auch gewisse Pflichten eingehen.
Quellen für Grundstücks- und Wohnungsangebote
Eigentumswohnungen oder Grundstücke werden oft in Zeitungen und im Internet ausgeschrieben. Informieren Sie sich auch direkt bei den Bauträgern, welche Projekte in nächster Zeit fertiggestellt werden oder wo es noch freie Wohneinheiten gibt.
Wenn Sie nicht viel Zeit für eine Suche aufwenden können oder möchten, können Sie sich auch an ein Maklerbüro oder die Immobilienabteilung einer Bank/Sparkasse wenden, die Ihnen für Sie passende Angebote zukommen lassen.
Achtung: Makler verlangen für die Vermittlung von Grundstücken und Wohnungseigentum eine Provision. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei dem von Ihnen angesprochenen Makler.
Daneben ist es oft hilfreich, Ihren Suchwunsch so vielen Leuten wie möglich mitzuteilen. Vielleicht weiß jemand in Ihrem Bekannten- oder Verwandtenkreis von Grundstücken oder Wohnungen, die verkauft werden.
Kaufvertrag
Für den Kaufvertrag gilt, dass er notariell beurkundet werden muss. Die Unterstützung eines Notars oder einer Notarin ist daher unumgänglich.
Um Eigentümer eines Grundstücks oder einer Wohnung zu werden, müssen Sie in das Grundbuch eingetragen werden. Für den Kauf müssen Sie Grunderwerbsteuer bezahlen. Iim Übrigen werden jährlich Grundsteuern fällig.
Finanzierungsmöglichkeiten und Förderprogramme
Wenn Sie einen Grundstückskauf oder den Kauf von Wohnungseigentum erwägen, sollten Sie genau berechnen, welche Kosten auf Sie zukommen. Neben dem Kaufpreis fallen noch weitere Ausgaben wie etwa Notarkosten oder Gebühren für die Eintragung als Eigentümer in das Grundbuch an.
Finanzieren können Sie Ihren Kauf unter anderem auch mithilfe von Förderprogrammen, wenn Sie deren Anforderungen erfüllen.
Leistungen
- Öffnet internen Link im aktuellen Fenster Förderung für Energiesparberatung bei Wohngebäuden beantragen
- Öffnet internen Link im aktuellen Fenster Grundbuch - Einsicht nehmen
- Öffnet internen Link im aktuellen Fenster Grundbuch - Eintragung beantragen
- Öffnet internen Link im aktuellen Fenster Grundbuchabschrift oder Grundbuchausdruck beantragen
- Öffnet internen Link im aktuellen Fenster Grunderwerbsteuer zahlen
- Öffnet internen Link im aktuellen Fenster Grundsteuer festsetzen
- Öffnet internen Link im aktuellen Fenster Hypothek oder Grundschuld bestellen
- Öffnet internen Link im aktuellen Fenster Wohnraumförderung - Förderung von selbst genutztem Wohneigentum beantragen
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium und das Wirtschaftsministerium haben ihn am 18.11.2019 freigegeben.