Meldepflicht
Wenn Sie innerhalb der Bundesrepublik Deutschland umziehen, müssen Sie sich nur bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden. Diese teilt Ihrer früheren Gemeinde mit, dass Sie umgezogen sind. Sie müssen sich dort nicht abmelden.
Rechtsgrundlage
§ 17 BMG
§ 33 BMG
Leistungen
- Öffnet internen Link im aktuellen Fenster Adressbuch - Eintrag sperren lassen
- Öffnet internen Link im aktuellen Fenster Wohnsitz als Hauptwohnsitz anmelden
- Öffnet internen Link im aktuellen Fenster Wohnsitz abmelden
- Öffnet internen Link im aktuellen Fenster Wohnsitz - Wechsel der Hauptwohnung mitteilen
- Öffnet internen Link im aktuellen Fenster Melderegisterauskunft - Gruppenauskunft an Parteien oder Wählergruppen erteilen
- Öffnet internen Link im aktuellen Fenster Melderegister - Übermittlungssperre bei Alters- und Ehejubiläen beantragen
- Öffnet internen Link im aktuellen Fenster Melderegister - Gruppenauskunft beantragen
- Öffnet internen Link im aktuellen Fenster Melderegister - Auskunft beantragen (erweitert)
- Öffnet internen Link im aktuellen Fenster Melderegister - Auskunft beantragen (einfach)
- Öffnet internen Link im aktuellen Fenster Meldebescheinigung beantragen
- Öffnet internen Link im aktuellen Fenster Melderegister - Auskunftssperre beantragen
- Öffnet internen Link im aktuellen Fenster Änderung des Wohnsitzes innerhalb derselben Stadt oder Gemeinde melden
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat ihn am 04.01.2024 freigegeben.