Aufenthaltszwecke
Die im Aufenthaltsgesetz festgelegten Aufenthaltszwecke sind:
- Ausbildung
- Erwerbstätigkeit (ausländische Beschäftigte und ausländische Personen, die eine selbstständige Tätigkeit ausüben möchten)
- völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe
- familiäre Gründe.
Hinzu kommen noch besondere Aufenthaltsrechte, beispielsweise das Recht auf Wiederkehr und Aufenthaltstitel für ehemalige Deutsche.
Hinweis: In Ausnahmefällen kann eine Aufenthaltserlaubnis auch für einen im Gesetz nicht genannten Aufenthaltszweck erteilt werden.
- Öffnet internen Link im aktuellen Fenster Aufenthalt aus humanitären Gründen
- Öffnet internen Link im aktuellen Fenster Besondere Aufenthaltsrechte
- Öffnet internen Link im aktuellen Fenster Flucht und Asyl
- Öffnet internen Link im aktuellen Fenster Türkische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Leistungen
- Öffnet internen Link im aktuellen Fenster Aufenthaltserlaubnis für eine Beschäftigung beantragen
- Öffnet internen Link im aktuellen Fenster Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung beantragen
- Öffnet internen Link im aktuellen Fenster Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung verlängern
- Öffnet internen Link im aktuellen Fenster Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte beantragen
- Öffnet internen Link im aktuellen Fenster Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit beantragen
- Öffnet internen Link im aktuellen Fenster Forschungseinrichtung - Anerkennung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge beantragen
- Öffnet internen Link im aktuellen Fenster Nachzug aus familiären Gründen (weitere Familienangehörige) - Aufenthaltserlaubnis beantragen
- Öffnet internen Link im aktuellen Fenster Nachzug aus familiären Gründen (zu Ausländern) - Aufenthaltserlaubnis beantragen
- Öffnet internen Link im aktuellen Fenster Nachzug aus familiären Gründen (zu Deutschen) - Aufenthaltserlaubnis beantragen
Freigabevermerk
07.07.2023 Justizministerium Baden-Württemberg