Verbrennen von pflanzlichen Abfällen
Das Landratsamt Rems-Murr-Kreis - Amt für Umweltschutz informiert:
Verbrennen von pflanzlichen Abfällen
Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ist grundsätzlich verboten.Das Verbrennen stellt einen erheblichen Beitrag zur Feinstaubbelastung der Atemluft dar. Im Rems-Murr-Kreis gibt es genügend Alternativen zur Verbrennung, zum Beispiel das Anliefern der Abfälle an die Grüngut-Häckselplätze der Abfallwirtschaftsgesellschaft des Rems-Murr-Kreises (AWG).
Wie pflanzlicher Abfall beseitigt werden kann, wann er ausnahmsweise doch verbrannt werden kann und was bei einer Verbrennung zwingend beachtet werden muss, beantwortet das Amt für Umweltschutz beim Landratsamt Rems-Murr-Kreis in seinem neuen Merkblatt „Verbrennen von pflanzlichen Abfällen“.
Das Merkblatt finden Sie iim Anhang sowie auf der Internetseite des Landratsamts unter Bauen, Umwelt, Verkehr /Umweltschutz /Wilder Müll/ Weitere Informationen:
www.rems-murr-kreis.de/bauen-umwelt-verkehr/umweltschutz/wilder-muell/