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Gemeinde Sulzbach an der Murr (Druckversion)

Unerlaubtes Entfernen oder Verändern der Lage amtlicher Grenzmarken

Artikel vom 18.04.2018

Unerlaubtes Entfernen oder Verändern der Lage amtlicher Grenzmarken

Im Rahmen der Realisierung von Baumaßnahmen ließ die Gemeinde Sulzbach an der Murr an diversen Stellen amtliche Grenzmarken und Pflöcke setzen. Diese wurden in den letzten Monaten des Öfteren in ihrer Lage verändert. Des Weiteren wurden Grenzmarken (Grenzsteine) entfernt und abtransportiert. Mittels einer Fotodokumentation durch den öffentlich bestellten Vermessungsingenieur lassen sich diese Vergehen eindeutig nachweisen.

Das Entfernen oder die Veränderung der Lage einer Grenzmarke stellt gemäß § 19 Vermessungsgesetz Baden-Württemberg eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Hiermit wird auf einen respektvollen Umgang mit den vorgefundenen Grenzmarken hingewiesen

http://www.sulzbach-murr.de//rathaus-service/rathaus-aktuell