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Bundestagswahl 23.02.2025
Briefwahlunterlagen: Knappe Frist zum Versand der Unterlagen
Briefwahlunterlagen können wie bisher über einen Link beantragt werden. Dafür wird zwingend die Wahlbenachrichtigung benötigt. Die Wahlbenachrichtigungen werden voraussichtlich ab dem 08.01.2025 versandt.
Es wird darauf hingewiesen, dass voraussichtlich erst ab Anfang Februar 2025 die Stimmzettel geliefert werden und somit erst dann mit dem Versand der Briefwahlunterlagen begonnen werden kann.
Der späte Versand der Unterlagen ergibt sich aus den gesetzlichen Regelungen, die die Rechte der Parteien zur Wahlvorbereitung beachten müssen.
Die Bürgerinnen und Bürger werden deshalb auf die sehr kurze Frist für den Versand und Rückversand der Briefwahlunterlagen hingewiesen. Vor allem, wenn an eine andere Adresse als die Heimatanschrift versendet werden soll. Es steht nur ein Zeitfenster von rund 14 Tagen für die Ausgabe und den Rückversand der Briefwahlunterlagen zur Verfügung.
Briefwahlunterlagen können auch persönlich (oder mit Vollmacht) im Bürgerbüro, Gerberstraße 1, abgeholt werden.
Es kann gleich direkt vor Ort im Bürgerbüro gewählt werden. Dafür ist eine Wahlkabine aufgestellt, so dass das Wahlgeheimnis gewahrt ist.
Aufgrund der knappen Frist gelten im Zeitraum vom 10.02.2025-21.02.2025 für die Beantragung/Abholung von Briefwahlunterlagen im Bürgerbüro, Gerberstr. 1, folgende Öffnungszeiten:
Montag - Freitag 08.30 Uhr – 12.00 Uhr
Montag - Mittwoch 14.00 Uhr – 16.00 Uhr
Donnerstag 16.00 Uhr – 18.30 Uhr.
Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig. Mitzubringen ist die auf der Rückseite ausgefüllte Wahlbenachrichtigung bzw. der Personalausweis oder Reisepass.
Die Wahlbenachrichtigungen werden ab dem 08.01.2025 versandt.
Wahlscheinantrag bequem per Internet
Zur Bundestagswahl am 23.02.2025 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 27 Abs. 1 Bundeswahlordnung).
Beim Aufruf des Links https://briefwahl erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten von Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragungsformular eintragen.
Sie können sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post (Poststelle Sulzbach an der Murr) / Amtsboten zugestellt. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer.
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an j.reibl(@)sulzbach-murr.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an Frau Reibl, Telefonnummer: 07193/51-35, j.reibl(@)sulzbach-murr.de.