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Gemeinderat Aktuell: Gemeinde Sulzbach an der Murr

Seitenbereiche

Gemeinderat Aktuell: Gemeinde Sulzbach an der Murr

Herzlich Willkommen in
Sulzbach an der Murr

Hauptbereich

Bericht über die Gemeinderatssitzung

Artikel vom 19.03.2022

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 25.01.2022

Bürgerfragestunde

Von einem Bürger wurde eine Frage betreffend dem Baugebiet Ziegeläcker III gestellt. Es ging dabei um den Ausbau eines Feldweges.
Bürgermeister Zahn verwies auf die Ausführungen in den Planunterlagen, dass ein eventueller Ausbau eines Feldweges als Baustraße im Zuge der Ausführungsplanung geprüft werden soll.
Der Bürger stellte eine weitere Frage hinsichtlich der Vermüllung von Containerstellplätzen in der Gemeinde. Hauptsächlich im Bereich des ehemaligen SHZ an der MurrhardterStraße oder im Bereich Ziegeläcker.
Bürgermeister Zahn erläutert, dass für die Sauberhaltung des Platzes die AWRM beziehungsweise die Firma ALBA zuständig sei. Jedermann könne im Internet auf Verunreinigungen mit der Abfall-App der AWRM aufmerksam machen, die dann in einem überschaubaren zeitlichen Abstand von der Firma auch erledigt werden.
Ansonsten prüfe man momentan u.a. die Überwachung der Plätze mit Videokameras.

Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2022

Bürgermeister Zahn wies darauf hin, dass der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2022 in der Gemeinderatssitzung am 14.12.2021 von der Verwaltung eingebracht wurde. In den Ausschüssen gab es zwischenzeitlich für den Gemeinderat die Möglichkeit zur weiteren Klärung von Fragen.
Bürgermeister Zahn forderte den Gemeinderat auf zur Stellungnahme und zur Abstimmung.
Gemeinderätin Edelgard Löffler nahm mit folgender Haushaltsrede ausdrücklich für den gesamten Gemeinderat zum Haushalt Stellung:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Zahn,
sehr geehrte Damen und Herren der Verwaltung,
sehr geehrte Vertreter der Bürgerschaft und der Presse,
liebe Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderates,
dem alljährlichen Ritual folgend, ist nun heute vor der Abstimmung über den Haushalt 2022 die Zeit und der Ort eine Stellungnahme seitens des Gemeinderates abzugeben.
Bewusst und mit den Kolleginnen und Kollegen abgestimmt, spreche ich für uns alle, da uns allen das Wohl und die Zukunft der Gemeinde gleichermaßen am Herzen liegt.
Zu Beginn gilt unser Dank Herrn Kämmerer Wohlfarth und seinem Team für die kompetente Aufstellung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für 2022 sowie der
Finanzplanung 2022 – 2025.
Dies musste zum wiederholten Male unter Coronabedingungen stattfinden. Das heißt, das Amt war mit Zusatzaufgaben wie Masken- und Testbeschaffungen für Rathaus, Kindergärten
und Schulen sowie Planung und Beantragung weiterer coronabedingter Produkte befasst.
Auch dafür ein herzliches Dankeschön.
Nicht vergessen möchte ich an dieser Stelle die anderen Gemeindemitarbeiterinnen und -mitarbeiter, die alle unter diesen erschwerten Bedingungen die Abläufe im Rathaus aufrechterhalten haben. Das Maskentragen, die Versuche, Abstandsregeln einzuhalten sowie den Publikumsverkehr coronakonform abzuwickeln waren bestimmt nicht immer einfach.
Auch hierfür unser herzlicher Dank, verbunden mit dem Wunsch für ein weiterhin gutes Arbeitsklima.
Doch nun zum Haushalt 2022. Der Gemeinderat hat sich seit November in mehreren Sitzungen des Verwaltungsausschusses, des Bau- und Planungsausschusses, des Gemeinderats sowie intern mit dem Zahlenwerk beschäftigt und die diversen Punkte, vor allem die zukünftigen Investitionen ausführlich diskutiert. Das Publikum wird es uns nachsehen, wenn an dieser Stelle keine Diskussion stattfindet.
Ebenso möchte ich die konkreten Zahlen des Haushalts nicht noch einmal wiederholen. Sie wurden in den Sulzbacher Nachrichten, am 16. Dezember 2021, nach Einbringung des Haushalts durch Herrn Bürgermeister Zahn veröffentlicht.
In der Backnanger Kreiszeitung vom 17. Dezember 2021 konnte man sie ebenfalls in einem fundierten Artikel mit Schaubild von Frau Gruber nachlesen.
Doch möchte ich einige allgemeine Worte zum Haushalt und zum kommenden Gemeinderatsjahr hier anbringen.
Wie Frau Gruber so richtig titelte: „Investitionen, aber auch Schulden steigen“.
Ja! Wir hatten uns vor Jahren für das kostenintensive Projekt Hochwasserschutz zur Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger entschieden und halten es nach wie vor, insbesondere in den Zeiten des Klimawandels für dringend notwendig. Bei jeder großen Regenfront verfolgen wir die Vorhersagen und hoffen, dass wir nicht betroffen werden, solange nicht alle Teile des Konzeptes umgesetzt sind. Doch es wird Zeit, auch hier größer zu denken. Alles hängt mit allem zusammen.
Wir schlagen vor, ab jetzt alle Projekte auf ihre Klimarelevanz zu prüfen. Ebenfalls soll geprüft werden, wo in der Gemeinde Möglichkeiten bestehen, alternative Energien zu generieren und anzuwenden. Die Kollegin Geyer und der Kollege Schimpf haben hierzu einige Vorschläge erarbeitet. Ergänzt durch Anregungen weiterer Gemeinderäte wollen wir diese in nächster Zukunft diskutieren und gegebenenfalls zur Umsetzung bringen. Sulzbach muss im Bereich Klimaschutz aktiver werden z.B. bei E-Mobilität, bei LED-Straßenbeleuchtung, im Gemeindefuhrpark oder bei PV-Anlagen.
Der Ausbau der Breitbandversorgung ist im kommenden Jahr mit über 2 Mio. € eingeplant – dringend nötig für Gewerbe, Schulen und Verwaltung. Es ist kaum zu glauben, wie rückschrittlich unser Land in diesem Bereich ist (das kommt davon, wenn man Betriebe der Daseinsvorsorge privatisiert!).
Wir sind froh, dass wir aufgrund von Anträgen und Zuschüssen nun in der Lage sind, den Breitbandausbau voranzutreiben. Aber auch im Bereich der Digitalisierung muss Sulzbach dringend aktiver werden, z.B. der Internetauftritt der Gemeinde, die Digitalisierung im Rathaus und nicht zuletzt die Digitalisierung des Gremiums – Stichwort: papierfreie Sitzung.
Die weiteren größeren Posten beim Wasser – Abwasser (Fortsetzung der Kläranlagensanierung) – Leitungsbau sind ebenfalls nötige Maßnahmen, um die Infrastruktur der Gemeinde auch weiterhin aufrecht zu erhalten. Das Wasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Deshalb war es richtig, die Trinkwasserversorgung in Gemeindehand zu belassen.
Des Weiteren sind größere Summen für die Sanierung der Ortsmitte, der GMS, des Sportplatzes sowie für Restzahlungen der neu gebauten Kindergartengruppe eingestellt und
notwendig.
Sulzbach zeigt sich 2022 alles in allem investitionsfreudig im bereits beschlossenen und notwendigen Rahmen-
Der Kämmerei ist es gelungen, durch Gegenrechnung von Erträgen, Zuweisungen und Zuschüssen sowie einer Kreditaufnahme von 1,5 Mio. € einen ausgeglichenen Haushalt aufzustellen.
An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass die Gemeinde keine Bauplätze mehr hat, die verkauft werden könnten, um über deren Verkaufspreise Investitionslücken zu füllen. Dahe rsollte die Erschließung des Baugebiets Ziegeläcker III zügig vorangebracht werden. Auch fehlen die Bauplätze für die Sulzbacher Bürger.
Als eine weitere Einnahmequelle der Gemeinde sollte an den Verkauf der gemeindeeigenen Liegenschaft Alter Bauhof gedacht werden und dies sollte auch mit Nachdruck verfolgt werden.
Über die Erhöhung von Gebührensätzen muss kritisch nachgedacht werden. Es darf dabei nicht wieder zu einer Erhöhung bei den Wassergebühren wie im vergangenen Jahr kommen.
Das Jahr 2022 wird unter dem Motto der zügigen Voranbringung der geplanten Vorhaben unter Berücksichtigung möglicher Klimaprojekte stehen.
Nach dem Novalis-Zitat: „Mit Fleiß, mit Mut und festem Willen lässt jeder Wunsch sich endlich stillen.“
Dazu wünschen wir uns eine weiterhin gute Zusammenarbeit mit der Verwaltung zum Wohl der Bürgerinnen und Bürger.
Dem Haushalt 2022 kann laut oben angeführter Argumente in der vorliegenden Form zugestimmt werden.
Bürgermeister Zahn bedankte sich bei Gemeinderätin Löffler für die Stellungnahme und stellte den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung zur Abstimmung.
Der Gemeinderat beschloss die Haushaltssatzung 2022 einstimmig.

 

Annahme und Einwerbung von Spenden und Schenkungen zur Aufgabenerfüllung der Gemeinde Sulzbach an der Murr:

Spenden von Januar 2021 bis Dezember 2021

Gemäß § 74 Abs. 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg entscheidet der Gemeinderat über die Annahme von Spenden und Zuwendungen.

Die Verwaltung hat die von Januar 2021 bis Dezember 2021 eingegangene Spenden aufgeführt und dem Gemeinderat vorgelegt. Durch die Entscheidung des Gemeinderats über

die Annahme von Spenden wird ein hohes Maß an Transparenz gewährleistet.

Der Gemeinderat stimmte der Annahme und Weiterleitung der aufgeführten Spenden für ihren jeweiligen Zweck einstimmig zu. Bürgermeister Dieter Zahn bedankte sich herzlich

bei den Spendern im Besonderen bei den ehrenamtlichen Mitarbeitern des Projekts „Zukunft für uns“.

 

Lärmaktionsplan Sulzbach an der Murr

Fortschreibung 3. Runde

Von der EU wurde vor Jahren ein Gesetz verabschiedet, bei dem auf der Grundlage der Ergebnisse von Lärmkarten Lärmaktionspläne erstellt werden sollen. Ziel ist es, den Umgebungslärm soweit erforderlich und insbesondere in Fällen, in denen das Ausmaß der Belastung gesundheitsschädliche Auswirkungen haben kann, zu verhindern und zu mindern.

In Baden-Württemberg sind die Gemeinden für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen zuständig.

Bürgermeister Zahn konnte Herrn Dipl. Ing. Gert Braunstein vom Büro Soundplan aus Backnang begrüßen. Herr Braunstein ist mit der Aufstellung des Lärmaktionsplans für Sulzbach an der Murr beauftragt.

Herr Braunstein erläutert, dass die vorliegende Untersuchung auf der Lärmkartierung des Landes Baden-Württemberg aus dem Jahr 2017 aufbaut. Die Lärmkarten zeigen vor allem die Verlärmung des Landschaftsraums und der Siedlungsränder.

Eine Betroffenheit liegt vor, wenn ein Lärm von 55 dB(A) überschritten ist. Eine stärkere Lärmbetroffenheit liegt bei einem Wert über 65 dB (A) vor. In diesem Fall sollte überprüft

werden, ob ein Anspruch auf Schallschutzmaßnahmen besteht und ob, bzw. welche Lärmschutzmaßnahmen sinnvoll umgesetzt werden können.

Aufgrund der im Internet abrufbaren Lärmkartierung fällt dabei auf, dass im Hauptort Sulzbach nur wenige Gebäude im kritischen Lärmbereich liegen, dagegen im Ortsteil Bartenbach deutlich mehr.

Im kritischen Bereich von 70 bis 75 dB sind nach den vorliegenden Zahlen insgesamt 6 Anwohner betroffen. Im Vergleich hierzu die Gemeinde Oppenweiler mit 65 Personen.

Herr Braunstein macht auf die Bürgerversammlung zum Thema Lärmaktionsplan vom November 2021 aufmerksam. Hier wurde vor allem der Motorradlärm thematisiert.

Grundsätzlich würde es für die Motorräder keine entsprechenden Zahlen geben. Er hat sich aber den konkreten Bereich der Verbindung der Haller Straße zur B14 angeschaut.

Aufgrund seiner Berechnungen könnte eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h vom Ortsende bis zur Einmündung der Fischbachstraße eine Lärmreduzierung bewirken.

Bürgermeister Zahn schlug vor, diesen Bereich zukünftig in die Lärmkartierung des Landes mit aufzunehmen. Dieser sei speziell in den Sommermonaten sehr stark von Motorradlärm

betroffen. Das Gremium stimmte dem Vorschlag von Bürgermeister Zahn zu sowie einer Geschwindigkeitsreduzierung.

Der Schultes ist auch dafür, zwischen der Tankstelle und der Fischbachkurve einen Geschwindigkeitstrichter von 60 km/h anzuordnen. Dies würde im Kreis Reutlingen bereits

entsprechend praktiziert.

Diesem Vorschlag stimmte der Gemeinderat ebenfalls einstimmig zu.

Ansonsten wurden weitere Lärmschutzmaßnahmen angesprochen.

Geschwindigkeitsbegrenzung in der Ortsdurchfahrt Bartenbach z.B. auf 30 km/h oder 40 km/h, Prüfung hinsichtlich der baurechtlichen Möglichkeit kleinerer Lärmschutzwände

entlang der B14 evtl. L1066 in Sulzbach. Weitere Bezuschussung von Schallschutzfenstern durch das Land (wurde vor ca. 7 Jahren bereits einmal durchgeführt).

Darüber führen solche gesellschaftlichen Ziele wie Verkehrsvermeidung, lärmarme Fahrzeuge, Förderung des öffentlichen Nahverkehrs, Radverkehr, Car-Sharing-Angebote etc. zu einer Reduzierung des Verkehrslärms Bürgermeister Zahn weist darauf hin, dass diese Maßnahmen mit dem jeweiligen Straßenbaulastträger besprochen werden müssten.

Der Gemeinderat stimmte dem Maßnahmenpaket einstimmig zu.

 

Deckensanierung der Wagnerstraße in Sulzbach an der Murr – Schleißweiler

hier: Vergabe des Auftrags für die Bauleistungen

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.11.2020 beschlossen, die Wagnerstraße in Schleißweiler zu sanieren.

Derzeit hat die Straßenoberfläche mangels entsprechender Hoch- und Tiefpunkte zur Bildung von Gefälleflächen keine zufriedenstellende Entwässerung. Bei Regenwetter bilden

sich an mehreren Stellen Pfützen.

Der Gemeinderat entschied sich für eine Lösung mit Betonrandsteinen und seitlichen Rinnenplatten. Letztere engen die Fahrspur optisch etwas ein, was zu einer Reduzierung

der Fahrgeschwindigkeiten führen soll. Die Pflasterstreifen werden herausgenommen.

Mit der Telekom gelang eine Abstimmung hinsichtlich der Verlegung im Zuge der Breitbandversorgung.

Die 6 verwertbaren Angebote wurden vom Ingenieurbüro Riker + Rebmann geprüft.

Dem Gremium wurde daraufhin empfohlen, den Bauauftrag an die Fa. Gebr. Eichele aus Untergröningen zu vergeben.

Diesem Vorschlag stimmte der Gemeinderat einstimmig zu.

 

Streuobstwiesen-Förderung

Bürgermeister Zahn erläutert, dass bisher die Gemeinde Sulzbach an der Murr die Streuobstwiesen durch die jährliche Bestellung von Obstbäumen gefördert hat. Hier wurden

im Jahr 2021 ca. 100 Bäume verkauft.

Der OGV Sulzbach hat auf einem Gemeindegrundstück im Lautertal eine Obstbaumkultur aus verschiedenen Apfel- und Birnbaumsorten angelegt, dort finden auch immer wieder

Lehrkurse statt.

Vor Jahren wurde ein Programm vom Land aufgelegt. Dieses hat den Baumschnitt gefördert, das Programm war sehr kompliziert. Von daher wurde darauf verzichtet das zu beantragen.

Zwischenzeitlich ist es so, dass wohl im Sulzbacher Raum Privatpersonen sich zusammengeschlossen haben und den Baumschnitt gefördert bekommen.

Vor Jahren hat man im Ausschuss das Thema Obstbaumförderung angesprochen. Damals war das Ergebnis, wenn der Preis für das Produkt (z.B. Obstgeld) entsprechend hoch ist,

bedarf es keiner gesonderten Förderung. Teilweise haben in den letzten Jahren die Obstbaumbewirtschafter ihre Äpfel an „Biovermarkter“ abgegeben. Diese zahlten deutlich höhere Preise als örtliche Safthersteller.

Aus dem Gemeinderat kam die Anregung zu prüfen, inwieweit der Erhalt weiter gefördert werden kann.

Die Verwaltung hat die Möglichkeiten zur Förderung geprüft.

U. a. hat sich die Verwaltung mit dem Schwäbischen Mostviertel e.V. in Verbindung gesetzt.

Bürgermeister Zahn kann Frau Thoman (Geschäftsleitung Mostviertel) bei der Sitzung begrüßen.

Frau Thoman geht anhand einer Präsentation auf das Schwäbische Mostviertel e.V: ein.

Das Schwäbische Mostviertel e.V. wurde 2015 von 5 Kommunen (Allmersbach im Tal, Auenwald, Aspach, Backnang, Weissach im Tal) sowie weiteren privaten Akteuren rund um

das Thema Streuobst gegründet. Ziele des Vereins „Schwäbisches Mostviertel“ sind, die Aktivitäten und Kompetenzen zum Erhalt der Streuobstwiesenlandschaft als ein Kulturschatz

zu bündeln und dadurch dazu beitragen, die Kulturlandschaft für künftige Generationen zu bewahren.

Zur Realisierung dieser Ziele unterstützt der Verein Maßnahmen zum Erhalt und zur ökologischen Verbesserung des Streuobstbaus, kümmert sich um Fortbildungsangebote,

Nachwuchsförderung, Qualitätsoffensive und entwickelt Maßnahmen zur (Weiter-) Entwicklung und Vermarktung von Streuobstprodukten – dieses dient der Schaffung eines

Mehrwerts für Streuobstwiesenbewirtschafter. Weitere Ziele sind der Ausbau touristischer Angebote, die Entwicklung von Marketingmaßnahmen sowie die Akquise von Finanzmitteln.

Die fünf Mitgliedskommunen wollen künftig als „ILE-Region“ zum Thema Streuobst verstärkt zusammenarbeiten und haben die Erstellung eines Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts

(ILEK) in Auftrag gegeben. Die beteiligten Kommunen handeln dabei nach der Überzeugung, dass das kulturelle Erbe der Streuobstwiesen nur mit aktiver und interkommunaler

Regionalentwicklung für den ländlichen Raum erhalten werden kann.

 

ILE Förderung:

Integrierte Ländliche Entwicklung (ILE) ist ein Förderprogramm im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe, Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) und wird mit Mitteln von Bund und Land unterstützt. Es umfasst im Kern zwei förderfähige Tatbestände: zum einen die Erstellung eines (thematischen) Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts (ILEK) als Planungsgrundlage und Umsetzungsfahrplan.

Zum anderen die so genannte „Regionalmanagement-Phase“.

In der „Regionalmanagement-Phase“ können die Personalkosten eines externen Regionalmanagements bis zu sieben Jahre lang mit 75% gefördert werden. Dieses Regionalmanagement unterstützt die ILE-Kommunen und privaten Akteure

bei der Umsetzung der im ILEK beschriebenen sowie ggf. weiterer Maßnahmen und Projekte. Ergänzend können ILE-Regionen das Programm „Regionalbudget“ nutzen. Hier

können ILE-Regionen bis zu 200.000 € pro Jahr erhalten, mit denen dann Kleinprojekte (2.000 bis max. 20.000 € Projektkosten) in der ILE-Region nach einer eigenen regionalen

Richtlinie gefördert werden. Das regionale Förderbudget von max. 200.000 € p.a. für Kleinprojekte setzt sich 90% aus Landesmitteln und 10% Eigenanteil der ILE-Kommunen zusammen.

 

ILEK „Miraculix“:

Das ILEK „Miraculix“ legt einen der Handlungsschwerpunkte auf die Mistelbekämpfung, die mittel- bis langfristig eine der wesentlichen Bedrohungen für die Streuobstwiesen darstellt.

Weitere Handlungsfelder beschäftigen sich mit der Wertschöpfung aus der Bewirtschaftung von Streuobstwiesen, mit der Öffentlichkeitsarbeit und Vernetzung der Akteure sowie mit der touristischen Vermarktung und der Schaffung von landwirtschaftskulturellen Erlebnissen.

Das Konzept wurde beteiligungsorientiert unter Einbeziehung lokaler und regionaler Akteure und ExpertInnen, MitarbeiterInnen der Verwaltung und der BürgermeisterInnen der

Mostviertelkommunen im Laufe des Jahres 2021 durch ein externes Büro (Neulandplus GmbH&Co.KG) erarbeitet. Ziel war die Ausarbeitung eines strategischen Handlungskonzepts

für die kommenden mindestens sieben Jahre, in dem neben der Beschreibung der Projektregion auch Herausforderungen

und Chancen sowie konkrete Projektideen definiert sind. Die Projektideen umfassen dabei neben der individuellen kommunalen Ebene auch interkommunale Ansätze. Die im ILEK aufgeführten Projekte und potenziellen Maßnahmen sind nicht abschließend. Im Laufe der folgenden „Regionalmanagement-Phase“ können weitere Projektideen entwickelt

und umgesetzt werden.

Im Zuge der Diskussion im Gemeinderat wurde der jährliche Betrag in Höhe von 5.300 € (300 € Mitgliedsbeitrag, ca 5000 € Anteil an den Personalkosten) etwas kritisch gesehen. Inwieweit man eine tatsächliche Förderung bekommen würde sei dabei ja völlig offen?

Bürgermeister Zahn und Frau Thomann machen darauf aufmerksam, dass die Förderrichtlinien von den Kommunen erstellt werden. Diese beinhaltet dann eine Bewertungsmatrix.

Das Regionalmanagement ist ein externes Büro, das als Dienstleister die Anträge der Kommunen bearbeitet.

Es wurde noch darauf verwiesen, dass das Projekt ILEK noch beantragt und genehmigt werden muss.

Verschiedene Gemeinderäte legen Wert darauf, dass sich für den einzelnen Stücklesbesitzer Vorteile finanzieller Art ergeben.

Es müsse ein Anreiz geschaffen werden, damit es sich lohnt die Grundstücke zu pflegen.

Es sei wichtig zu wissen, so ein Gemeinderat, dass es mit dieser Mitgliedschaft nicht getan sei, sondern es müssten konkrete Projekte entwickelt werden.

Dem Vorschlag der Verwaltung, dem schwäbischen Mostviertel beizutreten sowie sich am Programm „Miraculix“ zu beteiligen, wird bei 1 Gegenstimme und 3 Enthaltungen zugestimmt.

 

Anfragen der Gemeinderäte

Von einem Gemeinderat wurde die geplante Erweiterung der Nahwärme durch die Süwag angesprochen. Er bittet die Verwaltung, über dieses Thema in der kommenden Gemeinderatssitzung zu berichten und einen Vertreter der Süwag dazu einzuladen.

Ein weiterer Gemeinderat bittet darum, zum Thema Klimaschutz in eine der nächsten Sitzungen einen Vertreter der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg KEA,

einzuladen.