Seite drucken
Gemeinde Sulzbach an der Murr (Druckversion)

Bericht über die Gemeinderatssitzung

Artikel vom 18.01.2023

Städtebauliche Erneuerung „Ortskern II“
Satzung zur 3. Änderung der Satzung über die förmliche
Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern II“

Die Grundstücke liegen direkt angrenzend zum bereits förm-
lich festgelegten Sanierungsgebiet in der Ortsmitte.
Die neuen Eigentümer der Grundstücke haben den Wunsch
geäußert, die Gebäude umfassend zu erneuern. Dadurch
kann gleichzeitig das Ortsbild in direkter Nachbarschaft zu
Rathaus und Marktplatz aufgewertet und durch das zu-
sätzliche Angebot die Attraktivität der Ortsmitte Sulzbachs
gesteigert werden.
Der Gemeinderat stimmte der Satzung zur 3. Änderung der
Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebie-
tes „Ortskern II“ zu.
(s. Sulzbacher Nachrichten Nr. 27 v. 7.7.2022 Seite 3)

Bebauungsplanverfahren „Hofäcker – östl. Teil, Änderung 1“

Der Gemeinderat hat am 22.3.22 in öffentlicher Sitzung
beschlossen, den Bebauungsplan „Hofäcker – östl. Teil –
Änderung 1“ aufzustellen und auszulegen.
Die Auslegung fand in der Zeit vom 8.4.22 bis 9.5.22 statt.
Gleichzeitig wurden die Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Ziel und Zweck der Planung ist die Schaffung der planungs-
rechtlichen Voraussetzungen für die weitere Bebauung mit
2 Wohnhäusern.
Der Gemeinderat stimmte der Bebauungsplanänderung zu.
(s. Sulzbacher Nachrichten Nr. 27 v. 7.7.22 Seite 2 u. 3)

Sanierung ehemaliges „Spritzenhäusle“ Berwinkel

Am Ortseingang in Berwinkel befindet sich das etwas in
Vergessenheit geratene Spritzenhaus.
Das Spritzenhaus hat viele Jahre der Unterbringung von
Löschgeräten der Feuerwehr gedient.
Da mittlerweile diese Gerätschaften zur Brandbekämpfung
überholt sind und die als Ersatz beschafften zentral im
Feuerwehrgerätehaus in Sulzbach an der Murr vorgehalten
werden, kam die Anregung der Dorfgemeinschaft das nette
Kleingebäude weitestgehend in Eigenleistung zu sanieren.
Es soll als gesellschaftlicher Treffpunkt zur Stärkung der
Dorfgemeinschaft dienen und würde dazu vor dem drohen-
den Verfall bewahrt werden. Nach einem Termin vor Ort mit
engagierten Bürgern und Vertretern vom Bauamt wurden die
wichtigsten Sanierungspunkte besprochen und kalkuliert:
Die Gesamtkosten würden ca. 24.000 € betragen. Die Berech-
nung erfolgt auf Grundlage der derzeit marktüblichen Preise.
Die Gemeinde würde die Materialkosten übernehmen und
sich gleichzeitig über eine mögliche Förderfähigkeit der In-
vestitionskosten informieren.
Die Gemeinde Sulzbach an der Murr stimmt der Sanierung
des Spritzenhauses Berwinkel und der Kostenübernahme
dafür zu.
Es handelt sich um eine außerplanmäßige Investition und
muss daher finanziert werden.

Durchführung verkaufsoffener Sonntage 2022
- Festlegung der Termine und der Bestimmungen

Im Jahr 2022 sollen – zusätzlich zum bereits stattgefunde-
nen Ostermarkt – noch zwei verkaufsoffene Sonntage durch-
geführt werden. Gemäß § 8 Abs. 1 Gesetz über die Laden-
öffnung in Baden-Württemberg (LadÖG) dürfen maximal drei
verkaufsoffene Sonntage im Jahr durchgeführt werden.
Es werden folgende Termine vorgeschlagen:
1. 11. September 2022 – Naturparkmarkt
2. 25. September 2022 – Sulzbach ist offen
Der Gemeinderat stimmte den vorgeschlagenen Terminen zu.

http://www.sulzbach-murr.de//rathaus-service/gemeinderat/gemeinderat-aktuell