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Gemeinde Sulzbach an der Murr (Druckversion)

Bericht über die Gemeinderatssitzung

Artikel vom 29.09.2023

Bebauungsplan „Talstraße“
- Erlass einer Veränderungssperre

In der Gemeinderatssitzung vom 28. Juli 2020 wurde der Aufstellungsbeschluss und der Beschluss über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gefasst.

Im Gemeindegebiet gibt es aktuell keine Entwicklungsmöglichkeit für Gewerbe.

Im geplanten Mischgebiet ist eine gewerbliche Nutzung in einem nicht störenden Verhältnis zum Wohnen möglich. Bei der Aufstellung des Bebauungsplans war es der erklärte Wille des Gemeinderats mit dem Bebauungsplan Talstraße auch für eine gewerbliche Nutzung die Grundlage zu schaffen.

Gemäß § 14 Abs.1 BauGB:

„Ist ein Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans gefasst, kann die Gemeinde zur Sicherung der Planung für den künftigen Planbereich eine Veränderungssperre mit dem Inhalt beschließen, dass

 

1.

Vorhaben im Sinne des § 29 nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden dürfen;

 

2.

erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden dürfen.“

Die Veränderungssperre ist gemäß § 16 BauGB als Satzung zu beschließen.

Der Gemeinderat beschloss zur Sicherung der Planung im künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplans „Talstraße“ wurde eine Veränderungssperre angeordnet. Der vorgeschlagenen Satzung über die Veränderungssperre für das Gebiet „Talstraße“ wurde zugestimmt.


Bebauungsplanverfahren „Dangel – Änderung und Erweiterung, 1.Änderung“
- Aufstellungsbeschluss

Anlass der Planung sind, die Parkplätze auf Markung Bartenbach an der Straße nach Schleißweiler wurden seinerzeit als provisorische Betriebsparkplätze der Firma HES Präzisionsteile Hermann Erkert GmbH, befristet genehmigt. Diese Genehmigung ist zwischenzeitlich abgelaufen. Damit diese Parkplätze baurechtlich auf Dauer genehmigt werden können, muss ein Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im Flächennutzungsplan als Außenbereichsfläche dargestellt. Der Bebauungsplan wird damit nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und müsste im Parallelverfahren geändert werden.

Der Gemeinderat fasste die Beschlüsse für den im Lageplan vom 15.9.2022 dargestellten Bereich wird nach §2 Abs. 1 BauGB ein Bebauungsplan aufgestellt.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB findet in Form einer 1-monatigen Planauslegung statt.

Bebauungsplanverfahren „Obere Backnanger Straße“
- Aufstellungsbeschluss
- Erlass einer Veränderungssperre

Bei einem Quartier südlich der Backnanger Straße befinden sich div. Freiflächen für die eine Nachverdichtung bzw. Abriss und Neubau zukünftig zur Diskussion stehen könnten.

Da eine Beurteilung nach § 34 BauGB (Einfügen) sehr unbestimmt ist, ist die Verwaltung der Ansicht, über einen Bebauungsplan die Art und das Maß einer zukünftigen Bebauung vorzugeben. Mit dem Aufstellungsbeschluss soll zugleich über eine Veränderungssperre die Sicherung der Bauleitplanung gewährleistet werden.

Der Gemeinderat beschloss einen Bebauungsplan aufzustellen und zur Sicherung der Planung im künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplans „Obere Backnanger Straße“ eine Veränderungssperre anzuordnen.
Der vorgeschlagenen Satzung über die Veränderungssperre für das Gebiet „Obere Backnanger Straße“ wurde zugestimmt.

Beschaffung einer hydraulischen Anbauheckenschere für die Grünpflege

Im innerörtlichen Bereich müssen zahlreiche Hecken gepflegt werden, die zum Teil sehr lang und hoch sind. Neben den allgemeinen Grünanlagen betrifft dies vor allem auch Hecken bei der Kläranlage, dem Schul- und Sportzentrum, dem Friedhof, sowie einigen Spielplätzen, deren Pflege entsprechende zeitintensiv und körperlich anstrengend ist.

Die Verwaltung hat sich daher bei der Firma Vogt (Schmallenberg/Untermünkheim) ein Angebot für eine hydraulische Heckenschere, die an einen Schlepper angebaut werden kann, eigenholt. Das Modell TIFERMEC TS 370/160 verfügt über 3700 mm Reichweite, eine 180⸰ Kopfwinkelverstellung und eine Arbeitshöhe von 5360mm. Bei einer Schnittbreite von 1600 mm werden Äste bei 30 mm durchtrennt.
Die Heckenschwere ist für Heck- und Frontanbau möglich und ist aufgrund seiner leichtzügigen Bauweise auch für kleinere Traktoren geeignet.

Der Endpreis für eine Neumaschine beträgt 13.363,70€. In diesem Preis ist auch ein Stabilisierungsgestänge zum Schlepper, sowie eine Eigenhydraulik/Aufsteckpumpe für die Traktor-Zapfwelle enthalten.

Alternativ dazu hat uns die Firma Vogt eine kurz eingesetzte Vorführmaschine angeboten, die ca. 450,-€ billiger wäre (sofern die zum Zeitpunkt der Bestellung noch verfügbar ist).

Der Gemeinderat beschloss, die Gemeinde zu ermächtigt von der Firma Vogt die hydraulischen Anbaubeckenschere TIFERMAC TS 370/160 entweder als Vorführmaschine (mit ca.450,-€ Rabatt) oder, sofern nicht mehr verfügbar, als Neumaschine zum Endpreis in Höhe von 13.363,70 € zu erwerben.


Rückzahlung Zinsberechnung Süd-Ost-Tangente

Die Mittel für das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) wurden bereits abgerufen. Darin waren die Baukosten für die Dangelbrücke sowie der Ausbau von Industriestraße und Gartenstraße beinhaltet. Der Bau der Brücke wurde vollzogen. Die Straßenausbauten wurden nicht in Angriff genommen.

Nach dem Schlussverwendungsnachweis bzw. der Abrechnung der Süd-Ost-Tangente hat sich eine Überzahlung in Höhe von 40.803,86 € zzgl. Zinsen in Höhe von 14.383,58 € ergeben, die wir zurückzahlen müssen.

Da der Betrag im Haushaltsplan 2022 nicht veranschlagt ist, stellt dieser eine außerplanmäßige Ausgabe dar und muss vom Gemeinderat genehmigt werden.

Der Gemeinderat genehmigte die außerplanmäßigen Ausgaben und ggf. im Nachtragshaushalt 2022 berücksichtigt, sofern einer zu erstellen ist.

   

1.

http://www.sulzbach-murr.de//rathaus-service/gemeinderat/gemeinderat-aktuell