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Gemeinde Sulzbach an der Murr (Druckversion)

Bericht über die Gemeinderatssitzung

Artikel vom 29.09.2023

1. Nachtragshaushalt 2022

Gemäß § 82 Abs. 2 Gemeindeordnung ist eine Nachtragssatzung unter Anderem dann unverzüglich zu erlassen, wenn Gemeindebedienstete eingestellt, angestellt, befördert oder höher eingestuft werden sollen und der Stellenplan die entsprechenden Stellen nicht enthält.

Durch die Einstellungen der Mitarbeiter in der Spielgruppe und der Kindergartengruppe in Bartenbach wurden Mitarbeiter eingestellt, die nicht im Stellenplan das Haushaltsplans 2022 enthalten sind. Mit den 1. Nachtrag zum Haushaltsplan 2022 werden die Stellen mit aufgenommen. Die Personalkosten mit dem 1. Nachtrag 2022 sind um ca. 81.000 € mehr veranschlagt. Weiter werden die am 27.09.2022 beschlossenen Gelder für die GFVG Rückzahlung mit 55.200 € berücksichtigt und die 150.000 €, die für den Umbau zum Kindergarten Bartenbach notwendig sind.

Positiv zu erwähnen ist, dass durch den Nachtrag kein höherer Kredit aufgenommen werden muss als im Haushaltsplan 2022 eingeplant war.

Der Gemeinderat beschloss die 1 Nachtragssatzung 2022 mit allen Anlagen.

Beschluss der Jahresrechnung 2021

Der Gemeinderat beschloss:

  1. Die Jahresrechnung 2021 wurde mit den vorgenannten Ergebnissen gemäß § 95b der Gemeindeordnung durch den Gemeinderat festgestellt.
  2. Die Bilanz zum Stichtag 31.12.2021 wurde festgestellt und beschlossen.
  3. Die noch nicht genehmigten über- und außerplanmäßige Ausgaben werden genehmigt.

Beschluss Sanierung des Kunstrasenspielfeldes und der Rundlaufbahn

Der Gemeinderat wurde im Juli 2021 über die erforderliche Sanierung des 2004 erbauten Kunstrasenplatzes informiert. Die Nähte der Bahnen beginnen sich zu lösen und können aufklaffen, dies würde zu Stolperfallen und somit wesentlich erhöhter Verletzungsgefahr der Spieler führen. Zudem tritt die nicht UV-beständige Elastikschicht zu Tage, die ohne Schutz sehr leidet.

Am 27.07.2021 wurde vom Gemeinderat der Beschluss gefasst, den Platz einschließlich der Rundlaufbahn zu sanieren. Das Büro Münster, das auch schon den Bau des Platzes 2004 begleitet hatte, wurde mit Planung und Vorbereitung beauftragt.

Um sowohl der Nachhaltigkeit als auch der Vermeidung von Microplastik gerecht zu werden, soll der neue Kunstrasenflor ausschließlich mit einer Kork-Sandmischung verfüllt werden. Der Flor selbst besteht zu mindestens einem Drittel aus nachwachsenden Rohstoffen. Dieses Verfahren ermöglicht eine CO2-neutrale Herstellung. Die aktuelle Kostenschätzung zur Erneuerung des Kunstrasenplatzes und der Rundlaufbahn von Mitte September 2022 liegt bei 400.673,60 € brutto einschl. Planungshonorar. Der Anstieg der Rohstoffpreise führte zu einer Preiserhöhung von ca.16.500 € gegenüber der ersten Kostenschätzung von 2021. Für die Umsetzung dieser Maßnahme würde die Gemeinde eine Zuwendung aus dem kommunalen Sportstättenförderprogramm von pauschal 100.000 € erhalten. Somit würde sich der Eigenanteil für die Gemeinde auf ca. 300.000 € reduzieren.

Für die Sanierung ist eine Bauzeit von ca. 3 Monaten geplant; die Arbeiten sollen im Zeitraum von Mai bis Juli 2023 erfolgen. So wäre der neue Platz dann rechtzeitig zum neuen Schuljahr wieder nutzbar. Der Gemeinderat beschloss das Büro Münster mit der Ausschreibung und der Vergabevorbereitung zur Sanierung des Kunstrasenspielfelds und der Rundlaufbahn zu beauftragt.

Gebühren für den Kindergarten in Bartenbach

Von den kommunalen Landesverbänden werden in Zusammenarbeit mit den kirchlichen Kindergartenverbänden die Empfehlungen für die Kindergartenbeiträge (Landesrichtsätze) ausgesprochen. Diese sind die Grundlage für die Beiträge in Sulzbach an der Murr. Die Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2022/2023 wurden am 19.07.2022 beschlossen.

Da der neue Kindergarten in Bartenbach am 01.11.2022 in Betrieb geht soll, müssen die Elternbeiträge dafür noch beschlossen werden. Die Kindergartengruppe in Bartenbach wird eine Verlängerte Öffnungszeit (VÖ) XL (7 h) von 7:30 Uhr bis 14:30 Uhr haben, genau wie der Kindergarten Fischbachweg. Aus diesem Grund werden die Gebühren in gleicher Höhe erhoben.

Gebühren für den Kindergarten Bartenbach (Märchengruppe):

Kinderanzahl   ab 3 Jahre

            VÖ XL (7 h)

1 Kind                                        167,00 €

2 Kinder                                    130,00 €

3 Kinder                                      86,00 €

4 Kinder                                      29,00 €

Der Gemeinderat beschloss die Beiträge für den Kindergarten Bartenbach wie vorgeschlagen zu übernehmen.

Ersatzbeschaffung eines Dienstfahrzeuges für den Revierförster

Im Haushaltsplan 2022 wurde die Ersatzbeschaffung eines Dienstwagens eingeplant, da das derzeitige Fahrzeug, das aus dem Jahr 2009 stammt, rund 252.000 km aufweist und im Oktober die Hauptuntersuchung ansteht. Bei den örtlichen Autohäusern wurden Angebote für einen gebrauchten Suzuki SX4 S-Cross 1,4 l Comfort Mildhybrid (129 PS), Allrad mit max. 10.000 km, inkl. Überführungskosten, eingeholt. Das Fahrzeug verfügt über einen Vorderradantrieb, der auf verschiedene Allradversionen umgestellt werden kann. Es ist in der Emissionsklasse Euro 6d eingestuft und hat einen Normalverbrauch von 5,9l/100km.

Das Autohaus Friedrich bietet ein deutsches Fahrzeug in Farbe Grau mit Tageszulassung aus 10/2021 und 500km zum Bruttopreis von 27.690,-€ angeboten.
Das Altfahrzeug könnte zum Preis von 790,-€ in Zahlung genommen werden.
Das Autohaus Bay bietet ein deutsches Vorführfahrzeug in Farbe Weiß, EZ 10/2021 und 4.800 km zum Bruttopreis in Höhe von 23.500,-€ an. Die Garantie könnte zu einem Mietpreis in Höhe von 350,-€ von 12/24 auf 12/26 verlängert werden.
Für das Altfahrzeug wurde eine Inzahlungnahme in Höhe von 1.550,-€ angeboten.

Der Gemeinderat beschloss die Verwaltung zu ermächtigen vom Autohaus Bay das angebotene Fahrzeug mit verlängerter Garantiezeit zum Preis von 23.850,-€ inkl. MwSt. zu erwerben und das Altfahrzeug entsprechend dem Angebot in Zahlung zu geben.

http://www.sulzbach-murr.de//rathaus-service/gemeinderat/gemeinderat-aktuell