Prüfingenieurin und Prüfingenieur für Bautechnik
In der Bundesrepublik Deutschland gehören bestimmte Tätigkeiten zu den freien Berufen. Um einen freien Beruf ausüben zu können, müssen Sie besondere Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Dies gilt auch für Sie als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur.
- Öffnet internen Link im aktuellen Fenster Anmeldung beim Finanzamt
- Öffnet internen Link im aktuellen Fenster Berufsausübung
- Öffnet internen Link im aktuellen Fenster Hinweise für ausländische Freiberufler
- Öffnet internen Link im aktuellen Fenster Hinweise für in Deutschland lebende Freiberufler
- Öffnet internen Link im aktuellen Fenster Mitgliedschaft bei der VPI
- Öffnet internen Link im aktuellen Fenster Steuerliche Aspekte
- Öffnet internen Link im aktuellen Fenster Tätigwerden als Prüfingenieurin oder Prüfingenieur für Bautechnik
- Öffnet internen Link im aktuellen Fenster Überblick
- Öffnet internen Link im aktuellen Fenster Verbraucherinformationen
Leistungen
- Öffnet internen Link im aktuellen Fenster Einheitlichen Ansprechpartner der Ingenieurkammer nutzen
- Öffnet internen Link im aktuellen Fenster Einheitlichen Ansprechpartner für Dienstleister nutzen
- Öffnet internen Link im aktuellen Fenster Prüfingenieurin und Prüfingenieur für Bautechnik - Anerkennung beantragen