Nach der Geburt
Ob Sie daheim oder in einer Klinik entbunden haben, die Geburt Ihres Kindes muss dem Standesamt des Geburtsortes innerhalb einer Woche angezeigt werden.
Welche Einrichtungen zur Kinderbetreuung es in Ihrem Wohnort gibt, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde.
Vertiefende Informationen
Leistungen
- Öffnet internen Link im aktuellen Fenster Geburt im Ausland - Aufnahme in das deutsche Geburtenregister beantragen
- Öffnet internen Link im aktuellen Fenster Studienplatz - Beurlaubung beantragen
- Öffnet internen Link im aktuellen Fenster Sorgeerklärungen abgeben
- Öffnet internen Link im aktuellen Fenster Reisepass - erstmalig für das Kind beantragen
- Öffnet internen Link im aktuellen Fenster Kinderreisepass
- Öffnet internen Link im aktuellen Fenster Kinderfreibetrag als elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal beantragen
- Öffnet internen Link im aktuellen Fenster Hausgeburt dem Standesamt melden
- Öffnet internen Link im aktuellen Fenster Geburtsurkunde beantragen
- Öffnet internen Link im aktuellen Fenster Geburt in öffentlicher oder privater Klinik oder Einrichtung dem Standesamt melden
- Öffnet internen Link im aktuellen Fenster Vaterschaftsanerkennung erklären und beurkunden lassen
Freigabevermerk
Stand: 19.06.2023
Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg