Architekt
In der Bundesrepublik Deutschland gehören viele Tätigkeiten zu den freien Berufen. Um einen freien Beruf ausüben zu können, müssen Sie besondere Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
Dies gilt auch für Architekten:
- Öffnet internen Link im aktuellen Fenster Anmeldung beim Finanzamt
- Öffnet internen Link im aktuellen Fenster Berufsausübung
- Öffnet internen Link im aktuellen Fenster Eintragung in die Architektenliste
- Öffnet internen Link im aktuellen Fenster Hinweise für ausländische Freiberufler
- Öffnet internen Link im aktuellen Fenster Steuerliche Aspekte
- Öffnet internen Link im aktuellen Fenster Überblick
Leistungen
- Öffnet internen Link im aktuellen Fenster Einheitlichen Ansprechpartner der Architektenkammer nutzen
- Öffnet internen Link im aktuellen Fenster Einheitlichen Ansprechpartner für Dienstleister nutzen