Behinderung
Menschen mit Behinderung haben ein Recht auf Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft.
Trotz der Aufgliederung in unterschiedliche Zuständigkeiten sind alle Rehabilitationsträger (z.B. Krankenversicherung, Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit, Unfallversicherung und Träger der sozialen Entschädigung) zur engen Zusammenarbeit verpflichtet.
- Öffnet internen Link im aktuellen Fenster Beschäftigung schwerbehinderter Menschen
- Öffnet internen Link im aktuellen Fenster Bildung als Beitrag zur Partizipation von Menschen mit Behinderung
- Öffnet internen Link im aktuellen Fenster Erleichterungen und Hilfen
- Öffnet internen Link im aktuellen Fenster Grad der Behinderung
- Öffnet internen Link im aktuellen Fenster Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
- Öffnet internen Link im aktuellen Fenster Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
Vertiefende Informationen
- Beauftragter der Bundesregierung für Belange behinderter Menschen
- REHADAT - Informationssystem zur Beruflichen Rehabilitation
- talentplus REHADAT - Das Portal zu Arbeitsleben und Behinderung
- Aktion Mensch
- Deutsche Vereinigung für Rehabilitation
- Selbsthilfe behinderter und chronisch kranker Menschen in Deutschland
- Landesverband für Körper- und Mehrfachbehinderte Baden-Württemberg e.V.
- Fördergemeinschaft der Querschnittgelähmten in Deutschland e.V.
- Landesverband Baden-Württemberg der Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung e.V.
- Alzheimer Gesellschaft Baden-Württemberg e.V.
- Liga der freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg
- Blinden- und Sehbehindertenverband Württemberg e.V.
- Badischer Blinden- und Sehbehindertenverein V.m.K.
- Interessengemeinschaft sehgeschädigter Computerbenutzer
- FernUniversität in Hagen
- Deutscher Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.V.
- DZB - Deutsche Zentralbücherei für Blinde zu Leipzig
Freigabevermerk
26.02.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg