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Gemeinderat Aktuell: Gemeinde Sulzbach an der Murr

Seitenbereiche

Gemeinderat Aktuell: Gemeinde Sulzbach an der Murr

Herzlich Willkommen in
Sulzbach an der Murr

Hauptbereich

Bericht über die Gemeinderatssitzung

Artikel vom 29.09.2023

Verlesung der Beschlüsse aus der öffentlichen Sitzung vom 28.06.2022

Bürgerfragestunde

In der Bürgerfragestunde, wurden Fragen zur Ortskernsanierung, Nahwärme und Mäharbeiten gestellt. Zudem wurden mehrere Fragen bezüglich Kindergartenplätzen gestellt.

Aktuell wurden von den evangelischen Kindergärten 22 Kinder aufgrund von nicht verfügbaren Plätzen abgelehnt. Derzeit sind jedoch von der Gemeinde als Träger zwei Kindergärten in der Planung, eine Kindergartengruppe soll noch dieses Jahr im alten Schulhaus in Bartenbach entstehen, des Weiteren läuft das Genehmigungsverfahren für einen Waldkindergarten. Die bereits vorhandene Spielgruppe wird ab Ende August von der Gemeinde als Träger weitergeführt.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Hofäcker östl. Teil – Änderung III“
Bebauungsplan gemäß §13a BauGB
- Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Sulzbach an der Murr, hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.4.2022 die Aufstellung sowie die Billigung des Planentwurfs beschlossen. Es wurde weiter beschlossen, diesen gem. § 3 Abs. 2 BauGB, öffentlich auszulegen.

Parallel dazu fand die Anhörung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

gem. § 4 Abs. 2 Bau statt.

Die Auslegung fand vom 13.5.2022 bis zum 13.6.2022 statt.


Es wurde vom Gemeinderat angemerkt, dass durch die Auszeichnung als allgemeines Wohngebiet die Wohnqualität steigt, da im bisherigen Mischgebiet auch eine gewerbliche Bebauung möglich war.

Der Gemeinderat beschloss mit einer Enthaltung:

  1. Den Abwägungsvorschlägen entsprechend der Abwägungstabelle wird zugestimmt
  2. Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan „Hofäcker östl. Teil – Änderung III“ mit seinen zeichnerischen und textlichen Festsetzungen sowie den örtlichen Bauvorschriften in der Fassung des Büros Leissle Architektur + Stadtplanung, Rudersberg, vom 22.3.22/19.7.22 und dem Durchführungsvertrag vom 18.7.22 wird gemäß Nr. als Satzung beschlossen. Ihm wird als Anlage 1 die Begründung in der Fassung des Büros LK&P. Ingenieure GbR Mutlangen vom 22.3.22/19.7.22, der Vorhaben- und Erschließungsplan in der Fassung des Büros Stöckle, Frickenhausen vom 19.7.2022
  3. Die beigefügte Satzung zur Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Hofäcker östl. Teil – Änderung III“ tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Städtebauliche Erneuerung „Ortskern II“
Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) „Ortskern II“
Fortschreibung und Konkretisierung der Sanierungsziele

Das Sanierungsgebiet „Ortskern II“ wurde am 28.07.2020 durch den Gemeinderat erstmals förmlich festgelegt und dreimal erweitert:

1. Erweiterung vom 24.11.2020 (Rechtskraft durch Veröffentlichung am 10.12.2020) und

2. Erweiterung vom 24.08.2021 (Rechtskraft durch Veröffentlichung am 26.08.2021) und

3. Erweiterung vom 28.06.2021 (Rechtskraft durch Veröffentlichung am 07.07.2021).

 

In der Sitzung des Gemeinderates am 24.11.2020 wurden die Sanierungsziele weiter konkretisiert und folgendes festgelegt:

  • Die gesamte Ortsmitte mit Rathaus und Rathausumfeld

sowie

  • die Modernisierungsschwerpunkte für private Maßnahmen sind von besonderer Bedeutung für den Erfolg der Sanierung „Ortskern II“.
  • Die desolate Gebäudesubstanz soll umfassend modernisiert

oder,

  • falls dies nicht mehr möglich ist, durch eine Neubebauung ersetzt werden, die sich in Abstimmung mit den städtebaulichen Vorgaben in die Umgebung hinsichtlich Kubatur und Formensprache einfügt.
  • Im Zusammenhang mit umfassenden Modernisierungen müssen negative stadträumliche Wirkungen von Gebäuden behoben werden.
  • Die Entwicklungen in der Ortsmitte und den Modernisierungsschwerpunkten sollen ihrer besonderen Bedeutung entsprechend die bereits durch die Platz- und Freiflächengestaltung geschaffene Qualität fortführen.
  • Dazu können auf Antrag Städtebaufördermittel zur Unterstützung der Eigentümer zur Verfügung gestellt werden.

In der Vergangenheit wurden zunehmend auch innerörtliche Flächen, zur Neuordnung und Neubebauung mit Wohnraum vorgesehen. Im Sinne einer Innenentwicklung vor Außenentwicklung möchte die Gemeinde deshalb für geeignete Quartiere das Neuordnungskonzept ergänzen, um eine Neubebauung entsprechend der beschlossenen Sanierungsziele zu ermöglichen.

Durch den Eintrag des Sanierungsvermerkes im Grundbuch sind Eigentümer oder Erwerber über das Sanierungsverfahren informiert. Erfahrene Investoren wissen, welche Auswirkungen dies auf geplante Bauvorhaben hat und treten deshalb meist frühzeitig an die Gemeinde heran, um sich über Konzepte zu informieren.

Im Hinblick auf die sanierungsrechtliche Genehmigung von Bauvorhaben nach §§ 144 und 145 BauGB und die Ausübung von Vorkaufsrechten im Sanierungsgebiet ist die Gemeinde verpflichtet das Neuordnungskonzept und die Sanierungsziele regelmäßig fortzuschreiben.

In einem Quartier in der Backnanger Straße sind Neuordnungen vorgesehen, für die durch eine Fortschreibung des Neuordnungskonzeptes ein rechtlicher Rahmen für die weiteren Planungen des künftigen Eigentümers geschaffen werden soll.

Dies schafft einerseits Klarheit für die Kommune, welche (Aus-) Nutzungen auf dem Quartier möglich sind und andererseits auch eine Grundlage für die weiteren Planungen im Hinblick auf eine Bauvoranfrage oder einen Bauantrag der Eigentümer / Investoren und vermeidet so kostspielige Planänderungen.

Im Zuge der weiteren Konkretisierung des Neuordnungskonzeptes für das gesamte Sanierungsgebiet sollen Flächen identifiziert werden, die für mögliche Neuordnungen in Frage kommen.

Die stellvertretende Bürgermeisterin betont, dies sei ein Instrument um auf Bauweise von Wohnraum einzuwirken.

Der Gemeinderat fasst einstimmig den Beschluss.

Elternbeiträge in Kindertagesstätten 2022-2023

Der Gemeindetag veröffentlicht regelmäßig alle zwei Jahre, teils auch jährlich, neue Landesrichtsätze für die Elternbeiträge in Kindertagesstätten.

Die Landesrichtsätze für 2022/2023 wurden wie folgt festgelegt:

1. Elternbeiträge im Regelkindergarten

 2.Beitragssätze für Kindergrippe

     

Kinderanz.

 Monatspreis 

 

 Kinderanz.

 Monatspreis 

1

                       139,00 €

 

                             1

                              410,00 €

2

                       108,00 €

 

                             2

                              304,00 €

3

                         72,00 €

 

                             3

                              206,00 €

4

                         24,00 € 

 

                             4

                                82,00 €

     

 

Wir haben nach den neuen Richtsätzen gerechnet, daraus ergeben sich folgende Beiträge (gerundet):

 

Ev. Kindergarten Ziegeläcker

Verlängerte Öffnungszeiten 07:00 bis 13:30 Uhr 6,5 Stunden

 
     

Kinder ab 3 Jahre

 

 

 Kinder 2 bis unter 3 Jahre

 

Kinderanz.

 Monatspreis 

 

 Kinderanz.

 Monatspreis 

1

153,00 €

 

1

                              306,00 €

2

                       119,00 €

 

2

                              238,00 €

3

                         79,00 €

 

3

                              158,00 €

4

                         26,00 €

 

4

                                53,00 €

 

Die Preise wurden um 1,1% erhöht, da es                                           Wird *2 gerechnet, da die

längere Öffnungszeiten sind als der Regel-                                        Kinder unter 3 sind. Plätze

betrieb.                                                                                                 werden „doppelt“ gezählt.

Dies wurde am 28.07.2007 beschlossen.

 

Ganztagesbetreuung 7.00 - 17.00 Uhr

 

Kinder ab 3 Jahre 

Kinderanz.

 1 GT-Tag/Woche 

 2GT-Tag/Woche 

 3 GT-Tag/Woche 

 4 GT-Tag/Woche 

1

                       214,00 €

             245,00 €

                          275,00 €

                              306,00 €

2

                       166,00 €

             190,00 €

                          214,00 €

                              238,00 €

3

                       111,00 €

             127,00 €

                          143,00 €

                              158,00 €

4

                         37,00 €

              42,00 €

                            48,00 €

                                53,00 €

Bei der Ganztagesbetreuung wird der erhöhte Regelbetrieb (VÖ-Gebühren) und bei 1 Tag 40%, bei 2 Tagen 60%, bei 3 Tagen 80% und bei 4 Tagen 100% zum Landesrichtsatz draufgerechnet.

Das wurde am 13.07.2010 beschlossen.

 

Kinder unter 3 Jahre 

Kinderanz.

 1 GT-Tag/Woche 

 2GT-Tag/Woche 

 3 GT-Tag/Woche 

 4 GT-Tag/Woche 

1

                       428,00 €

             489,00 €

                          550,00 €

                              612,00 €

2

                       333,00 €

             380,00 €

                          428,00 €

                              475,00 €

3

                       222,00 €

             253,00 €

                          285,00 €

                              317,00 €

4

                         74,00 €

              84,00 €

                            95,00 €

                              106,00 €

Hier wurde die Gebühr vom Regelbetrieb um 1,1% erhöht (VÖ Gebühr), dies dann verdoppelt (VÖ unter 3 Jahre) und hiervon wieder die 40% bzw. 60%, 80%, 100% draufgerechnet.

Das wurde am 13.07.2010 beschlossen.

 

Spielgruppe

 

Kindernaz.

Monatspreis

gerundeter Monatspreis

1

88,18 € (57,67% von 152,90€)

              84,00 €

2

68,28 € (77,70% von 88,18€)

              68,00 €

3

45,74 € (66,67% von 68,28€)

              46,00 €

4

15,25 € (33,33% von 45,74€)

              15,00 €

(prozentuale Staffelung der Gebühren aufgrund von mehreren Kindern (Vergleich Regelkindergartengebühr)

 

Gruppen 1, 2, 3 VÖ (6 Stunden)

Gruppen 1, 2, 3 VÖ XL (7 Stunden)

Krippen

 

 ab 3 Jahre 

 2J- unter 3 Jahre (Altersgemischte Gruppe)

 ab 3 Jahre 

 2J - unter 3 Jahre 

Kinder unter 2 Jahre

 

Kinderanz.

 VÖ (6h) 

 VÖ (6h)

 VÖ XL (7h) 

 VÖ XL (7h)

VÖ (6h)

VÖ (7h)

1

                       139,00 €

             278,00 €

                          167,00 €

                              334,00 €

     335,00 €

     402,00 €

2

                       108,00 €

             216,00 €

                          130,00 €

                              259,00 €

     248,00 €

     298,00 €

3

                         72,00 €

             144,00 €

                            86,00 €

                              173,00 €

     168,00 €

     202,00 €

4

                         24,00 €

              48,00 €

                            29,00 €

                                58,00 €

       67,00 €

       80,00 €

Ev. Kindergarten Fischbachweg

 

Bei Spalte 3 gibt es 100% Zuschlag zum LRS. Das wurde am 25.07.2017 beschlossen.

Bei Spalte 4 gibt es 20% Zuschlag zum LRS. Dies wurde am 27.03.2017 beschlossen.

Spalte 5: 20% Zuschlag zu 6 Stunden.

Bei Spalte 6 81,69% vom LRS. Dies wurde am 25.07.2017 beschlossen.

Bei Spalte 7 gibt es 20% Zuschlag zu 6 Stunden. Dies wurde am 01.10.2013 beschlossen.

Spalte 1 sind die festgelegten Landesrichtsätze (reine Rechengröße!)

 

Kath. Kindergarten Hummelbühl

Kinder ab 3 Jahre

Kinder unter 3 Jahre
(Altersgemischte Gruppen)

Kinderanz.

 Monatspreis

 Kinderanz. 

 Monatspreis

1

                       139,00 €

1

                          278,00 €

2

                       108,00 €

2

                          216,00 €

3

                         72,00 €

3

                          144,00 €

4

                         24,00 €

4

                            48,00 €

 

U 3 Kinder = Plus 100% zum LRS.

Ü 3 Kinder = festgelegte Landesrichtsätze (reine Rechengröße!)

Dies wurde am 25.07.2017 beschlossen.

 

Verlängerte Öffnungszeiten XL 7.00 – 14.00 Uhr (7 Stunden)

    

Kinder ab 3 Jahre

Kinder unter 3 Jahre

Kinderanz.

 Monatspreis

 Kinderanz. 

 Monatspreis

1

                       167,00 €

1

                          334,00 €

2

                       130,00 €

2

                          259,00 €

3

                         86,00 €

3

                          173,00 €

4

                         29,00 €

4

                            58,00 €

 

Bei Spalte 2 um 1,2% (20% zum LRS) erhöht, da es längere Öffnungszeiten sind als der Regelbetrieb.

Dies wurde am 27.03.2007 beschlossen

Bei Spalte 4 gibt es wieder 100% zum LRS.

Dies wurde am 25.07.2017 beschlossen.

 

Ganztagesbetreuung 7.00 - 16.00 Uhr

Kinder ab 3 Jahre 

Kinderanz.

 1 GT-Tag/Woche 

 2GT-Tag/Woche 

 3 GT-Tag/Woche 

1

                       193,00 €

             220,00 €

                          248,00 €

2

                       150,00 €

             171,00 €

                          192,00 €

3

                         100,00 €

             114,00 €

                          128,00 €

4

                         33,00 €

              38,00 €

                            43,00 €

 

Spalte 2: 140% zum VÖ-Basiswert

Spalte 3: 160% zum VÖ-Basiswert                          Die GT-Betreuung ist im Vergleich zu

Spalte 4: 180% zum VÖ-Basiswert                          der VÖ günstiger.

Dies wurde am 13.07.2010 beschlossen.

 

Kinder unter 3 Jahre 

Kinderanz.

 1 GT-Tag/Woche 

 2GT-Tag/Woche 

 3 GT-Tag/Woche 

1

385,00 €

440,00 €

495,00 €

2

299,00 €

342,00 €

385,00 €

3

200,00 €

228,00 €

257,00 €

4

67,00 €

76,00 €

86,00 €

 

Eigentlich Spalte 2 = 81,69% x140%, Spalte 3 81,69% x160%, Spalte 4 81,69% x180%.

Da aber hier die Öffnungszeit verkürzt wurde, wird hier mit 10% weniger gerechnet als im Kindergarten Ziegeläcker. 10% = 1 Stunde

 

Der Gemeinderat fasste den Beschluss mit einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen, die Elternbeiträge zu übernehmen wie vorgeschlagen.

Einrichtung einer Kindergartengruppe im alten Schulhaus in Bartenbach

Da die Kindergartenplätze in Sulzbach an der Murr für das kommende Kindergartenjahr nach Auskunft der kirchlichen Träger für das Kindergartenjahr 2022/ 2023 sehr schnell zur Neige gehen werden, hat sich die Verwaltung um schnell umsetzbare Alternativen bemüht. Nach Ortsterminen mit den relevanten Stellen hat sich gezeigt, dass das alte Schulhaus Bartenbach relativ schnell dahingehend hergerichtet werden könnte, dass ein Kindergartenbetrieb früh im Kindergartenjahr 2022/ 2023 eingeführt werden kann.

Das aktuelle Ziel ist, dass der Kindergarten ab dem 01.10.2022 in Betrieb gehen soll.

Die Verwaltung schätzt die nötigen Umbaukosten aktuell auf ca. 150.000 €. Weiter müssen Erzieherinnen eingestellt werden.

Von der Verwaltung wurde angemerkt, dass zuerst eine Nutzungsänderung beantragt werden muss, jedoch ein Kindergarten im Dorfgebiet allgemein zulässig ist, ebenso wurde darauf hingewiesen, dass noch eine Entwidmung notwendig für die Nutzung ist.
Jedoch sind verfahrensfreie Umrüstungen von zum Beispiel Sanitäranlagen bereits jetzt schon möglich.

Auf die Frage, ob die bestehenden Wohnungen im Ober- und Dachgeschoss bestehen bleiben, wurde versichert, dass diese bleiben und einen gesonderten Zugang haben, somit wird eine klare Abtrennung erfolgen.

Aufgrund einer Frage aus dem Gemeinderat wurde erklärt, der öffentliche Spielplatz auf dem Nachbargelände weiter öffentlich bleibt und nicht zum Kindergarten gehört, der Kindergarten wird einen angegrenzten Garten haben.

Eine größere Gruppe mit mehr als 20 Plätze ist ohne weiteren Einbau von Toiletten nicht möglich.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig:

  1. Die Gemeinde errichtet schnellstmöglich einen Kindergarten mit einer Gruppe mit 20 Kindern ein. Das Ziel ist es schnellstmöglich, wenn möglich am 01.10.2022 in Betrieb zu gehen.
  2. Der Kindergarten wird als VO XL (7h) angeboten.
  3. Es werden 3 Erziehrinnen mit einem Stellendeputat von 100% eingestellt. Die stellv. Bürgermeisterin wird ermächtigt die Personalauswahl und die Einstellung vorzunehmen.
  4. Die Mehrausgaben werden genehmigt.

Vergabe von Lieferung und Leistungen
9.1 Kommunales Starkregenrisikomanagement
Vergabe zur Erstellung der Starkregengefahrenkarten für die Gemeinde Sulzbach an der Murr

In der Bau- und Planungsausschusssitzung am 28.10.2021 wurde der der Beschluss gefasst, einen Zuschussantrag beim RP Stuttgart für das kommunale Starkregenrisikomanagement zu stellen.

Ende Mai 2022 erreichte uns dann der positive Zuwendungsbescheid mit einer Förderung von 70% der anrechenbaren Kosten, maximal 51.500 €. Die Zuwendungssumme basiert auf Grundlage des uns seinerzeit schon vorliegenden Honorarangebotes in Höhe von 73.624,82 €. Es wurde von einem Ingenieurbüro erstellt, welches in der Vergangenheit schon im Hochwasserschutz für die Gemeinde tätig war.

Nach Eingang eines zweiten, vergleichbaren Angebotes des in Stuttgart ansässigen Ingenieurbüros Klinger und Partner in Höhe von 56.573,91 € kann nun die Maßnahme noch fristgerecht bis spätestens 31.07.2022 vergeben werden.

Die Leistungen beinhalten eine Gefährdungsanalyse, in der aus Geländemodellen und der vorhandenen Infrastruktur Starkregengefahrenkarten und Überflutungssimulationen erstellt werden. In der Risikoanalyse werden die gewonnenen Informationen ausgewertet und kritische Bereiche oder Einzelgebäude bewertet.

Zuletzt werden als Handlungskonzept die gewonnenen Erkenntnisse präsentiert und Konzepte zur Verbesserung und Vorbeugung vorgestellt.

Bei Vergabe an das preisgünstigere Ingenieurbüro Klinger und Partner aus Stuttgart würde ein Eigenanteil von rund 14.500 € bei der Gemeinde Sulzbach an der Murr verbleiben. 

Der Schlussverwendungsnachweis muss dann bis spätestens 27.09.2024 bei der unteren Wasserschutzbehörde vorliegen.

Der Gemeinderat fasst einstimmig den Beschluss:
Vergabe des kommunalen Starkregenmanagements an das Ingenieurbüro Klinger und Partner aus Stuttgart in Höhe von 56.573,91 €