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Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Horben – 2.Änderung“ in Sulzbach an der Murr
Gemeinde Sulzbach an der Murr
Rems-Murr-Kreis
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Horben – 2.Änderung“ in Sulzbach an der Murr
1. Aufstellungsbeschluss – öffentliche Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 1 und § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
2. Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Sulzbach an der Murr hat am 17.12.2024 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Horben – 2.Änderung“ gemäß § 2 Abs. 1 und § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen und diese nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Der am Standort vorhandene Lebensmittelmarkt beabsichtigt, die benachbarten Flächen des kürzlich geschlossenen Getränkemarktes und der geschlossenen Bäckereifiliale im selben Gebäude umzunutzen, selbst zu betreiben und damit in seine Verkaufsfläche einzubeziehen. Die Änderung sieht die Ausweisung eines Sondergebietes vor.
Das Plangebiet umfasst nur die betroffene Grundstücksfläche, die sich aus zwei Flurstücken (308/6 und 308/10) zusammensetzt. Der Geltungsbereich verläuft exakt entlang der Flurstückgrenzen und hat eine Größe von 0,43 ha.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften ist im Planteil dargestellt.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften im Rahmen des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden, weil auf dem Grundstück keine Strukturen erkennbar sind, die eine Betroffenheit von Schutzgütern erwarten lassen. Soweit umweltbezogene Informationen vorliegen, sind diese in der Begründung genannt, dort ist auch eine kurze artenschutzrechtliche Übersichtsbegehung enthalten. Weitere Informationen liegen derzeit nicht vor.
Der Entwurf des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 07.12.2024 und die Begründung vom 07.12.2024, beides erstellt von roosplan, werden zusammen mit der Auswirkanalyse der GMA vom 06.05.2024 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
19.12.2024 bis 07.02.2025 je einschließlich (Veröffentlichungsfrist)
im Internet unter https://www.sulzbach-murr.de/gemeinde-buerger/bauen/bebauungsplaene-in-der-oeffentlichen-auslegung veröffentlicht.
1. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist bei der Gemeinde Sulzbach an der Murr abgegeben werden können.
2. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist es zweckmäßig die Anschrift des Verfassers anzugeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
3. Die Unterlagen können zusätzlich bei der Gemeindeverwaltung Sulzbach an der Murr, Bahnhofstraße 3, während der Dienststunden (Ohne Terminvergabe - Dienstag: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und Donnerstag: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 16:00 Uhr - 18:30 Uhr / Mit Terminvergabe - Montag und Mittwoch: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr und Freitag: 8:30 Uhr - 12:00 Uhr) in Papierform eingesehen werden.
Sulzbach an der Murr, 19.12.2024
gez. Veronika Franco Olias
Bürgermeisterin