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Gemeinderat Aktuell: Gemeinde Sulzbach an der Murr

Seitenbereiche

Gemeinderat Aktuell: Gemeinde Sulzbach an der Murr

Herzlich Willkommen in
Sulzbach an der Murr

Hauptbereich

Bericht über die Gemeinderatssitzung

Artikel vom 04.10.2023

Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2023

Bürgermeister Zahn brachte mit folgender Haushaltsrede den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2023 in den Gemeinderat zur Beratung ein:

„Sehr geehrte Damen und Herren des Gemeinderats,
sehr geehrte Zuhörerinnen und Zuhörer,
sehr geehrte Frau Gruber von der BKZ,
die Corona-Pandemie scheint immer noch nicht beendet und die spürbaren Auswirkungen des Krieges in der Ukraine drücken uns auf die Stimmung. Das Jahr 2022 war kein einfaches Jahr - vielmehr ein Jahr, das uns vor große Herausforderungen gestellt hat. Ein Jahr mit einer enormen Steigerung der Energie- und Lebenshaltungskosten. Der einzige Lichtblick, dass jetzt die Tage wieder länger und die Nächte wieder kürzer werden.

Die Städte und Gemeinden sind die Orte der Wahrheit, weil sie die Orte der Wirklichkeit sind. In den Kommunen vor Ort werden politische Beschlüsse umgesetzt und letztlich für den Bürger erlebbar. Der Erfolg von Politik hängt also von der Leistungsfähigkeit der Städte und Gemeinden ab. Wichtig für den Bürger ist die Daseinsvorsorge. Kurz gesagt: die Dinge, die unser tägliches Leben ermöglichen, müssen für alle verfügbar sein. Natürlich sind die innere und äußere Sicherheit und die Gewährleistung des Rechtsstaats sehr wichtig. Die Daseinsvorsorge gewährleisten die Städte und Gemeinden. Zum Beispiel, dass das Wasser aus dem Wasserhahn fließt und dann in eine öffentliche Kanalisation, um dort dann in der Kläranlage gereinigt zu werden.

Auch brauchen wir genügend Kindergärten und Schulen - aber nicht nur die Hardware, sondern auch die Menschen, die in diesen Einrichtungen wirken. Wenn es brennt, löscht die Feuerwehr und im Winter werden die Straßen gereinigt. Wir brauchen Sportanlagen und Kulturstätten, Jugendhäuser und die Förderung des Ehrenamts. Diese Aufgaben werden von den Kommunen gut gelöst. Aber - für diese wichtigen Aufgaben werden große Teile der kommunalen Ressourcen bereits gebunden. Zum einen die finanziellen, aber auch die personellen Ressourcen.

Es ist aber so, dass die übergeordneten staatlichen Ebenen gerne versuchen, die Standards weiterzuentwickeln. Sei es im Wasser- oder Abwasserbereich oder indem neue Rechtsansprüche
festgelegt werden. Natürlich lassen sich Verbesserungen eines Standards immer gut begründen. Aber - die laufenden Ausgaben und der Personalbedarf werden dadurch nach oben getrieben. Und dies in Zeiten großen Fachkräftemangels. Ich erinnere daran, dass manche Stadt erheblich mehr Kindergartenplätze haben könnte, wenn sie die entsprechenden Fachkräfte zur Verfügung hätte.

Seit sieben Jahren sind wir Kommunen eigentlich im Krisenmodus. Und wenn man die Finanzkrise von 2008 dazu nimmt, sind es eigentlich schon 14 Jahre. 2015 bis 2017 gab es die Flüchtlingskrise. 2020 griff die Pandemie um sich. Nun erleben wir Krieg in Europa. Viele Menschen sind auf der Flucht. Die Inflation frisst unser Erspartes auf und die Versorgungssicherheit der Energie wird in Frage gestellt.

Wir sollen uns um die Flüchtlinge kümmern, gleichzeitig Energie einsparen oder Windkrafträder bauen, Wohnungen und Wohngebiete ausweisen (unter Beachtung aller heute gültigen Vorschriften, was die Sache nicht einfacher macht), CO2 und Klimagase sparen und den Umstieg auf die EMobilität fördern.

Auf die Städte und Gemeinden prasseln viele Forderungen ein. Da muss man feststellen, dass die Leistungsfähigkeit des Staats, aber insbesondere auch der Städte und Gemeinden,
ihre Grenzen erreicht hat. Völlig neutral gesprochen: Wenn man sieht, welche Milliarden-Euro-Pakete derzeit geschnürt werden, um grobe Verwerfungen auszugleichen, muss man sich die Frage stellen, wie lange können wir uns das bei den heutigen Standards noch leisten.

Seit vielen Jahren verfolge ich das Thema Bürokratieabbau. Das hat eigentlich noch nie so richtig funktioniert, aber letztlich müssen wir hier weiterkommen. Wenn ein neuer Standard eingerichtet wird, muss an anderer Stelle einer abgebaut werden.

Es muss deshalb dringend das Prinzip „ONE in - ONE out“ bei neuen Aufgaben und Standards gelten. Nur so kann Bürokratieabbau gelingen. Und wenn neue Aufgaben auf die Kommunen verteilt werden, müssen die Aufgabenverteiler auch die notwendigen finanziellen Mittel - ohne Wenn und Aber - stellen. Kurz - wer bestellt, bezahlt.

Die Städte und Gemeinden leisten bei der Bewältigung der aktuellen Herausforderungen im Kontext des Kriegs in der Ukraine Großartiges.

Nach der Aufnahme stellten sich viele weitere Herausforderungen. Wo sollen die Menschen wohnen, wenn sie doch länger bleiben müssen? Wo gehen die Kinder zur Schule, wie sollen zusätzliche Kita-Plätze geschaffen werden? Hinzu kommt die Frage, wie auf der Grundlage der Bund-Länder- Einigung eine Finanzierung der Aufwendungen auf kommunaler Ebene sichergestellt werden kann. Alle diese Fragen gelte es nun schnell zu beantworten.

Auf diese Fragen gibt es keine einfachen Antworten. Wohnungen sind in Baden-Württemberg seit Jahren knapp. An den Schulen fehlen Lehrer und der Fachkräftemangel an den
Kitas ist gravierend. Und die Finanzierung dieser Aufgaben darf nicht in Konkurrenz zur sonstigen kommunalen Aufgabenerfüllung treten.

Wir müssen diesen Realitäten ins Auge blicken. Und wir müssen uns ehrlich machen.

Die staatliche Leistungsfähigkeit ist am Limit. Schon in Friedenszeiten würde die Summe der aktuellen Herausforderungen dazu führen, dass die Leistungsfähigkeit der staatlichen Ebenen kaum reichen würde, um den immer umfassender werdenden Ansprüchen gerecht zu werden. Hinter uns liegt aber eine Phase der Dauerkrise. Zudem hat die vielzitierte Zeitenwende, die der brutale Angriffskrieg der russischen Föderation auf die Ukraine ausgelöst hat, die Welt verändert. Dies bedeutet eine riesige gesellschaftliche Herausforderung mit ungewissem Ausgang.

Oder um es mit den Worten von Ministerpräsident Kretschmann auszudrücken: „Dies wird sich spürbar auf den materiellen Wohlstand von uns allen auswirken. Ein stetiges “mehr, besser und umfassender„ kann es nicht mehr geben.“

Vielmehr müsse es beim politischen Kompass nun um Grundsätzliches gehen: Jeder Einzelne ist als Teil unserer Gesellschaft in der Verantwortung, sich für das Gelingen unserer freiheitlichen und zukunftsfähigen Demokratie einzubringen. Dazu wird auch gehören, Zumutungen und Einschnitte zu ertragen. Es ist deshalb nicht die Zeit, reflexmäßig zu betonen, was alles nicht geht.

Wir alle sind gefordert die Frage zu beantworten, wie wir die großen Herausforderungen mit den verfügbaren Ressourcen meistern. Es ist daher auch Teil der bitteren Wahrheit, dass viele der erreichten Standards auf den Prüfstand gestellt werden müssen. Der Gemeindetag ist der Ansicht, dass dies in aller Offenheit in der Gesellschaft diskutiert werden muss.

Frühkindliche Bildung und Betreuung
In der frühkindlichen Bildung fehlen schon heute viele tausend Plätze. Der Grund sei, dass es die erforderlichen Fachkräfte nicht gäbe. „Und das, obwohl bei den Trägern heute mehr als doppelt so viele Fachkräfte arbeiten als noch im Jahr 2007. Damit hat sich die Zahl der Fachkräfte mehr als verdoppelt. In der gleichen Zeit ist die Zahl der betreuten
Kinder um 20 Prozent gestiegen. Jetzt kommen geflüchtete Kinder aus der Ukraine dazu. Natürlich wäre es wünschenswert, wenn wir dafür schnell und einfach die Zahl der Fachkräfte erhöhen könnten. Das ist aber nicht realistisch. Und deshalb braucht es Antworten, die auch zahlenmäßig geeignet sind, die anstehende Herausforderung zu bewältigen.“

Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung
Auch bei der Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung seien weder Finanzierung und noch viel weniger die personelle Ressourcenfrage geklärt. „Die Umsetzung dieses Rechtsanspruchs muss an die Realitäten angepasst werden.“ Es kann nicht sein, dass Bund und Länder durch neue Qualitätsstandards den ohnehin bestehenden Mangel an pädagogischen Fachkräften weiter verschärfen. Gesetzliche Regelungen müssen auch in der Praxis erfüllbar sein.
Der Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung in der Grundschule wurde von Bund und Ländern beschlossen. Die kommunalen Schulträger sehen daher auch Bund und Land in der vorrangigen Verpflichtung, diesen zum Gelingen zu bringen.
Sollten die kommunalen Schulträger für die Erfüllung dieses Rechtsanspruchs in Anspruch genommen werden, müssen dafür die entsprechenden personellen und finanziellen Rahmenbedingungen geschaffen werden.

Energiewende und Energiesicherheit
Bei der Umsetzung der Energiewende und insbesondere beim Ausbau der Erneuerbaren Energien wird es ebenfalls darauf ankommen, klare und verlässliche Rahmenbedingungen zu setzen. Ohne die Anpassungen der bestehenden rechtlichen Hürden bei Denkmalschutz, beim Arten- und Umweltschutz und bei plebiszitären Verhinderungsmöglichkeiten wird der gewünschte Erfolg nicht eintreten. Denn am Ende werden diejenigen, die ein Windrad oder eine Freiflächen-PVAnlage ablehnen, ihre rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen.
Das ist in einem Rechtsstaat auch legitim. Deshalb ist der Gesetzgeber gefordert, den Rahmen so zu gestalten, dass erforderliche Infrastruktur rechtlich auch durchgesetzt werden kann. Und es bedarf einer klugen Anreizsetzung für Kommunen und Bürger, um bei der oftmals schweigenden Mehrheit eine Stimmung für den Ausbau Erneuerbarer Energien zu erzeugen.


Neben den bekannten Problemen wie Klimaveränderung, Inflation und Energiekrise belastet ein Thema uns Bürgerinnen und Bürger immer mehr und gefährdet massiv die Zukunft unseres Landes - der permanente und massive Ausbau der Bürokratie. Die neue Ampelregierung hat bis heute mehr als 10.000 neue Stellen geschaffen - eine unglaubliche Zahl in dieser kurzen Zeit. Dadurch nehmen neue Gesetze, Verordnungen und Richtlinien Tag für Tag zu. Zu Lasten der Kommunen und der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land.

Ein abschreckendes Beispiel dafür ist die neue Trinkwasserverordnung. Ein bürokratisches Monster ohnegleichen. Und das, obwohl wir in Deutschland weltweit gesehen bereits unter den Top 10 Ländern mit der höchsten Trinkwasserqualität sind. Niemand braucht sich also zu wundern, dass in Deutschland alles immer teurer wird.

Ebenso verhält es sich leider bei unserer Landesregierung. Es macht mich immer noch fassungslos, dass eine grün geführte Landesregierung ein Rückbauprogramm für Gehwege außerhalb geschlossener Ortschaften aufgelegt hat. Wie mit solchen Richtlinien die Mobilitätswende gelingen soll, ist für mich ein Rätsel. Ebenso wurde seitens der Regierung der bürokratische Aufwand für Carsharing durch die Einführung eines neuen Gesetzesparagraphen massiv erschwert. Bislang konnte unbürokratisch eine Stellfläche für CarsharingDonnerstag, Anbieter durch Kommunen bereitgestellt werden, nach der Gesetzesänderung ist dafür ein aufwändiges bürokratisches Verfahren notwendig und behindert so diesen wichtigen Beitrag zur Mobilitätswende. Ähnlich verhält es sich beim Ausbau der regenerativen Energien.

Ohne einen sofortigen und drastischen Abbau der Bürokratie wird der Verwaltungsapparat nicht mehr finanzierbar sein. Sofort müsste damit im Kindergarten- und medizinischen Bereich begonnen werden. Der dort herrschende Personalmangel ist enorm und sorgt für Probleme bei Patienten und Eltern. Daher müssen die verfügbaren Personalressourcen für unsere Kinder und Patienten eingesetzt werden und wertvolle Arbeitskraft nicht mit dem aktuellen bürokratischen Aufwand belastet sein.

Ich bin mir sicher, dass durch einen Bürokratieabbau unser Leben einfacher und entspannter werden wird, wenn dieses zentrale Zukunftsthema endlich von Bund und Land konsequent angegangen wird.

Acht Verbände, vom Gemeindetag über die IHK / Handwerkskammern, Sparkassen und Genossenschaftsbanken haben sich kurz vor Weihnachten zu Wort gemeldet. Ihr Brief trug die Überschrift „In großer Sorge um unser Land“.

In diesem Brief wird ein Reformprozess vorgeschlagen, um die Zukunft meistern zu können und zu einer klugen Standort- und Strukturpolitik zurückzukehren. Es soll kein Krisengipfel sein. Vielmehr sollte dieser Zukunftskonvent den Auftrag des Gesetzgebers erhalten, konkrete Vorschläge für einen solchen Ermutigungs- und Entfesselungspakt zu formulieren.

"Bewahren, sichern, sanieren und in angemessen Schrittenweiterentwickeln"
Unter dieses Motto kann man die Investitionstätigkeit der Gemeinde Sulzbach an der Murr der letzten Jahre stellen. Ich habe mir die Rückblicke der vergangenen Jahre angeschaut.

Dabei muss ich feststellen, dass wir in dieser Zeit als kleine Gemeinde mit einer nicht großen Verwaltung viele kleine und große Projekte angepackt, bearbeitet, vorbereitet und umgesetzt haben.

Daneben gibt und gab es neben den Projekten noch die tägliche Zusammenarbeit mit dem Bürger und natürlich mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Die Bandbreite der Aufgaben beginnt bei der Verwaltung, geht über die Feuerwehr, Schule, Kindergärten, Bebauungspläne, Straßen, Hochwasserschutz, Breitbandausbau, Wohnungsbau,
Kläranlage, Kanalisation, Ortskernsanierung, Arztversorgung, Wasserversorgung, Sport.

Die Summe der Investitionen habe ich nicht ausgerechnet. Wenn man aber allein die großen Investitionen wie Hochwasserschutz, Kindergarten, Ärztehaus, Einfeldhalle, Kläranlage
zusammennimmt und noch Breitbandausbau, sind wir bei mindestens 20 Mio. €.

Die Gemeinde kümmert sich um die Bedürfnisse ihrer Bürger. Auch wenn das auf den ersten Blick nicht immer zu erkennen ist bzw. niemand daran denkt, sind dies die wesentlichen Themen der Versorgung, Gesundheitsvorsorge und Entsorgung.

Das Wasser zum Kochen, zum Duschen und zum Wäschewaschen. Oder die Versorgung mit Kindergartenplätzen, die verschiedenen Schulen zur Bildung unserer Kinder, die Gesundheitsvorsorge, die Entsorgung unserer Abfälle, insbesondere des Abwassers.

Aber auch Sicherheit ist wichtig - die Feuerwehr löscht, wenn es brennt oder hilft bei Verkehrsunfällen.

Kurz: Wasserversorgung, Kanal und Kläranlage, Schule, Kindergarten, Sportanlagen (auch für Schulen), Wohnungsbau, Sanierung alter Ortskerne. Es gibt da immer wieder neue Herausforderungen, um die man sich kümmern muss. Ich denke z. B. an den Glasfaserausbau, um zukunftsfähig zu sein, den Hochwasserschutz oder die Arztversorgung. Wenn der Gemeinderat und der Bürgermeister sich nicht kümmern, kümmert sich niemand.

In diesen wichtigen Feldern der Gemeinde waren wir in den letzten Jahren unterwegs und haben vieles, was im Zuge der Zeit gelitten hat, wieder auf Vordermann gebracht. An manchen Stellen haben wir nicht nur saniert (wie an der Lautereck-Realschule und jetzt an der Gemeinschaftsschule), sondern auch neu gebaut. Ich denke da an den Hochwasserschutz, die Erweiterung des Kindergartens im Ziegeläcker oder die Umsetzung des Digitalpaktes an den Schulen. Aber - wir investieren nicht nur in „Hardware“ - auch in die Schulsozialarbeit oder den Jugendtreff.

Ich denke, Gemeinderat, Bürgermeister und Verwaltung können stolz auf das Erreichte sein - aber vor allem die Bevölkerung, für die wir dies alles entschieden und entwickelt haben.

Ich habe einen Querschnitt aufgelistet, den ich jetzt aber nicht in Gänze vortragen werde.

Rathaus
• Erneuerung der EDV Ausstattung für das Rathaus
Feuerwehr
• Löschgruppenfahrzeug LF10
• Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF 2000 aus Stuttgart
• Umbau Feuerwehrgerätehaus mit Fluchttreppe
• Hochwasserschutzanhänger
• Ausbau Florianstüble
Schule
• Ausbau der Schulsozialarbeit
• Sanitäranlagen erneuern
• 45 PC RS
• Einheitliche Wegweiser in den Schulen
• Spielecke Pausenhof GMS
• Außenjalousien an der Grundschule
• Sanierung des Daches und der Fester der Realschule
• Sanierung und Neueinrichtung des Werkraumes
• Laptops für Schulen
• Umsetzung Digitalpakt an den Schulen
• Sanierung Gemeinschaftsschule
Kindergärten
• Kinderkrippe II mit Außenanlagen
• Veränderung insbesondere Verlängerungen der Öffnungszeiten
in den Kindergärten
• Erweiterung des Kindergartens Ziegeläcker mit Neubau und Außenanlagen
• Neue Zugangsrampe Kindergarten Hummelbühl
Spielplätze
• Kinderspielplatz Theresienweg
Jugendtreff
Bebauungspläne

B-Plan Gewerbegebiet Weiden (Erweiterung Erkert Werk IV)
B-Plan Luisen- und Charlottenweg / Katharinenweg
B-Plan Margarethenstraße
P-Plan Sulzbacher Eck
B-Plan Bahnhofstraße
B-Plan Hofäcker
Straßen
Hochwasserschutz

• Mauern und Dämme
• Umlegung Wasserleitung
• Neubau Lettenbrücke
• Umgestaltung Einlauf in die Fischbachverdolung
• Hochwasserpumpwerk Ittenberger Straße
• Vorflutsicherungspumpwerk RÜ,HWPW 6.0 Gartenstraße
• Umgestaltungsfischbachmündung in die Murr - schöner Erholungsplatz
• Ertüchtigung der Fischbachdole
• Hochwasserschutz unterhalb der Dangelbrücke
• Pumpwerk unterhalb der Dangelbrücke
Breitbandausbau
Wohnungsbau

• Ermöglichung von Neubauten an der Margarethenstraße, Charlottenweg, Luisenweg, Bahnhofstraße, Hofäcker
Kläranlage
• Konzeption Sanierung Kläranlage
• Betonsanierung RÜB SKA
• Sanierung Maschinenhaus
• Sicherheitstechnische Maßnahmen auf der SKA
• Erneuerung der Schaltwarte
• Rechenanlage, Sanierung und Umbau Rechengebäude
• Sandwaschanlage
• Erneuerung maschinentechnische Ausrüstung RÜB 3-0 alte Kläranlage
• Erneuerung des Rundschildräumers im Nachklärbecken
• Fällmitteldosierstation zur Phosphatfällung
Kanalisation
Ortskernsanierung

• Restsanierung - Dachstuhl Kleinhöchberger Str 12
• Sanierung von privaten Wohngebäuden
Friedhof
• Urnenstelen Ausbau
Arztversorgung
• Bau des Ärztehauses
• Unterstützung, Gespräche und Suche zur Ansiedlung von Kinderärztin und Ärzten
Wasserversorgung
• Sanierung, Grauquellen, Sanierung Schiebersquelle
• Neuer Wassersammelschacht am Ittenberger Hang
• Hochbehälter Schleißweiler/neue Wasserleitung nach den Bergteilorten
• Einbau Filtration in Kleinhöchberg
• Sanierung der Bahnhofsquelle
• Erneuerung Ausgleichsbehälter Hoher Weg
Sport
• Einfeldhalle (Anbau an die Sporthalle)
• Erneuerung des Kunstrasenspielfelds mit Rundlaufbahn
Erweiterungen Nahwärme/Umwelt
• Anschluss mehrerer Gemeindegebäude an die Nahwärme
• Sulzbacher Blühflächen
• LED Umrüstung Festhalle
• LED Umrüstung HQL Straßenbeleuchtung
Jubiläum 20 Jahre ZVB Murrhardt-Sulzbach an der Murr
Restaurierung Brunnen - Gumpengasse
Wegweiser am Bushof
Neupflanzung im Arboretum
Einweihung Premiumwanderweg Feenspuren
Storytelling im schwäbischen Wald - Waldfee

Wir haben ein straffes Programm hinter uns und auch im Jahr 2023 wird es uns nicht langweilig werden.

Die Verwaltung hat den Haushaltsplan für das Jahr 2023 aufgestellt, den ich Ihnen heute in dieser Sitzung vorstellen werde. Anschließend wird dieser beraten. Wenn Sie dem Entwurf
Ihre Zustimmung geben, wird der Plan in der kommenden Gemeinderatssitzung am 28. Februar verabschiedet.

Der Haushalt für das Jahr 2023 ist nach Corona der erste Haushalt, der wieder ohne spezielle Corona-Maßnahmen wie z.B. „gedrosselten Veranstaltungen in öffentlichen Gebäuden“ geplant werden kann. Wir rechnen wieder mit „normal genutzten Hallen und in Präsenz durchgeführten Schulunterrichten, offenen Kindergärten und durchgeführter Kinderbetreuung an der verlässlichen Grundschule und der flexiblen Nachmittagsbetreuung. Ebenso stellen wir mit Freude fest, dass in Sulzbach an der Murr neben den vermissten Veranstaltungen auch die Gewerbesteuer mit geplanten 3.200.000 € wieder eine Größe erreicht, die einen Corona vergessen lassen kann. Auch der Gemeindeanteil der Einkommensteuer liegt mit ca. 3,4 Mio. € um über 400.000 € über dem Haushaltsansatz des Vorjahres 2022. Dennoch ist im aktuellen Haushalt das trotz allen Widrigkeiten gut ausgefallene Jahr 2021 abzulesen. Dies wirkt sich insbesondere im Finanzausleich
aus. Die Finanzausgleichsumlage liegt im Jahr 2023 bei über 2,1 Mio. €, zum Vergleich, im Jahr 2022 haben wir hier lediglich ca. 1,25 Mio. € veranschlagt. Noch deutlicher wirkt es sich aber auf die Kreisumlage aus. Bei dieser ist der Hebesatz in Höhe von 33,5 % gerechnet. Das macht für die Gemeinde Sulzbach eine Umlage an den Landkreis in Höhe von 2.975.200 € aus. Das sind 1.241.900 € mehr, als noch im Haushaltsjahr 2022 veranschlagt waren. Alleine bei diesen Zahlen wird klar, dass sie sich auf unser veranschlagtes Ergebnis auswirken. Dazu kommen noch steigende Kosten aus den verschiedensten Bereichen, die auch nicht an der Gemeinde vorbeigehen. Durch diese verschiedensten Faktoren wird die Gemeinde Sulzbach im Haushalt 2023 ein negatives Ergebnis in Höhe von 2.762.685 € aufweisen. Da wir uns im Ergebnishaushalt bewegen, muss zur Verdeutlichung des Wertes erwähnt werden, dass der laufende Werteverzehr betrachtet wird. Also nicht nur Auszahlungen der laufenden Verwaltungstätigkeit, sondern auch kalkulatorische Wertberichtigungen wie z.B. Abschreibungen. Man könnte also auch sagen, dass die Gemeinde in diesem Haushaltsjahr “von der Substanz“ lebt. Man darf dabei aber nicht vergessen, dass diese Werte von den aufgelaufenen ordentlichen Ergebnisrücklagen entnommen werden können. Diese Rücklagen wurden mit der Jahresrechnung 2021 auf 5.831.799,90 € festgestellt und im Haushaltsplan inklusive Nachtrag 2022 um weitere 515.155 € erhöht. Zum Jahresende 2022 liegen sie bei 6.346.954,90 €. Das heißt, dass die Gemeinde Sulzbach seit der Doppischen Buchführung, also seit 2017, weniger Werte verzehrt als sie schafft. Dies ist in der Summe intergenerativ gerecht und nicht zu Lasten unserer Nachkommen gerechnet, auch wenn der Haushalt 2023 leider eine Entnahme aus der Rücklage zwingend macht.

Bei all den Widrigkeiten im Haushalt freut es mich erwähnen zu können, dass wir bei den Wasser- und Abwassergebühren keine Erhöhung vornehmen mussten und den Bürger in dieser schweren Zeit nicht zusätzlich belasten. Lediglich die Grundsteuer A wurde um jeweils 10 Prozentpunkte moderat noch oben angehoben.

Dennoch muss hier angemerkt werden, dass die Liquidität bzw. die Ausgaben für Investitionen noch nicht im Fokus liegen. Um sie werten zu können, muss man einen Blick in den Finanzhaushalt werfen, der die tatsächlichen Einzahlungen und Auszahlungen sowie die Investitionen abbildet.

Der Gesamtfinanzhaushalt weist bei der laufenden Verwaltungstätigkeit Einzahlungen in Höhe von 15.618.455 € und Auszahlungen in Höhe von 16.799.990 € aus. Die Einzahlungen aus Investitionen sind im Haushaltsplan 2023 mit 7.102.555 € und die Auszahlungen aus Investitionen mit 11.705.100 € geplant. Dies ergibt einen veranschlagten Zahlungsmittelbedarf inklusive der laufenden Verwaltungstätigkeit in Höhe von 5.784.085 €. Dieser Betrag ist aus der bestehenden Liquidität sowie aus Krediten aufzubringen.

Rechnerisch (gegründet auf das Ergebnis der Jahresrechnung 2021 und erweitert um die Planzahlen 2022) hat die Gemeinde zum Jahresbeginn 2023 eine rechnerische Liquidität in Höhe von ca. 2 Mio. €.

Sie ist die Grundlage für die Berechnung der Kreditaufnahme 2023, welche mit 4.250.000 € veranschlagt werden musste. Ein Blick auf die Konten der Gemeinde Sulzbach an der Murr lässt feststellen, dass die tatsächliche Liquidität zum Jahresbeginn 2023 bei über 4,4 Mio. € lag, was dafür spricht, dass die Kreditaufnahme voraussichtlich deutlich geringer ausfallen wird als die veranschlagten 4,25 Mio. €.

Folgende Investitionen sind geplant (nicht abschließend)

Welche Schwerpunkte sind 2023 gegeben:
EDV + Ratsinformationssystem 35.000 €
Beschaffung von Dienst-E-Bike 10.000 €
Maßnahmen zur Unterbringung von
Flüchtlingen (Grundstücke/Gebäude) 500 000 €
Neuanschaffung eines MTW 45.000 €
Maßnahmen und Planungen auf dem Friedhof
(u.a. Urnengräber und Urnen-Erdgräber 100.000 €
Bauleitplanung (Talstraße, BK Str. etc.) und
vorbereitende Bauleitplanung 80.000 €
Baugebiet Ziegeläcker III (Grunderwerb und Straßenbau)
1.250.000 €
Umbau von Bushaltestelle behindertengerecht 450.000 €
Breitbandversorgung/Glasfaserausbau 5.500.000 €
Landessanierungsprogramm Ortskern II u.a. Uferstraße 50
1.023.000 €
Wasserversorgung
verschiedene Maßnahmen u.a. Ausgleichsbehälter
Hoher Weg, Einbau einer Turbine in der Fallleitung nach
Bartenbach
EMSR Technik (elektronische Überwachung Wasserversorgungsanlagen)
250.000 €
Abwasserentsorgung
Planung Klärschlammentwässerung, Sanierung Kläranlage
350.000 €
Planung RÜB Umrüstung auf EMSR Technik +
Umbau RÜB Schleißweiler und RÜB Bartenbach 300.000 €
Umrüstung Straßenbeleuchtung auf LED Technik 150.000 €
Fertigstellung Planungen Starkregenrisikomanagement 50.000 €
Donnerstag, 09. Februar 2023 Sulzbacher Nachrichten Nummer 6 / Seite 9
Anschaffungen von Geräten (EDV, Bohrmaschinen und
Schulmöbeln für die Schulen) 130.000 €
Sanierung der GMS 300.000 €
Einrichtung eines Naturkindergartens 65.000 €
Festhalle - Einbaugeräte 6.000 €
Sportplatz - Sanierung des Kunstrasenplatzes
mit Rundlaufbahn 430.000 €


Zum Teil sind auch Haushaltsansätze enthalten, mit denen begonnene
Maßnahmen wie Kindergartengruppe Bartenbach zur
Bezahlung der Schlussrechnungen vollends beendet werden.
Folgende Investitionen sind geplant (nicht abschließend)
(Maßnahme - Bezeichnung - Betrag)
I 11110001 Ratsinformationssystem 30.000 €
I 11200001 Neuausstattung EDV Ausstattung, Geräte 5.000 €
I-11330007 Grundstücksmanagement für unbebaute Grundstücke (Erwerb von Grundstücken)  50.000 €
I 11330010 Vermessungen 10.000 €
I 12200001 Öffentlich. Sicherheit u. Ordnung 5.000 €
I-12200003 Ordnungswesen Dienst-E-Bikes Rathaus 10.000 €
I-12800001 Bevölkerungsschutz Wiederaufbau eines Sirenennetzes 23.000 €
I 31400001 Soziale Einrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber Asylbewerberunterkunft (Erwerb Grundstücke u. Gebäude) 500.000 €
I 12600004 Löschwasserbehälter (sonstige Baumaßnahmen)  5.000 €
I-12600005 Brandschutz Neuanschaffung MTW 45.000 €
I-55300002 Friedhofs- und Bestattungswesen Errichtung Urnenstelen und Urnenerdgräber 80.000 €
I-55300003 Friedhofs- und Bestattungswesen Konzept Friedhof, Überplanung 20.000 €
I 51100001 Vorbereitende Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) Fächennutzungsplan (sonstige Baumaßnahmen) 40.000 €
I 51100001 Verbindliche Bauleitplanung (Bebauungspläne) sonstige Bauleitplanung (Baupläne) (sonstige Baumaßnahmen) 40.000 €
I-51100002 Verbindliche Bauleitplanung (Bebauungspläne) Ziegeläcker III, Grunderwerb 1.000.000 €
I 51100007 Verbindliche Bauleitplanung (Bebauungsplan) Bebauungsplan Hofäcker östl. Teil/ Kreuzackerstr. (sonstige Baumaßnahmen) 30.000 €
I 51120001 Flurneuordnung 10.000 €
I-54700001 Verkehrsbetriebe/ÖPNV Barrierefreier Umbau Bushaltestellen 450.000 €
I 57500001 Breitbandversorgung (sonstige Baumaßnahmen), Ausbau Glasfasernetz 5.550.000 €
I 51100001 Ortskern II (Landessanierungsprogramm), u. a. Uferstraße 50 1.023.000 €
I-53300002 Wasserversorgung (Mobiles Reinigungssystem für UVAnlagen) 10.000 €
I-53300003 Unterhaltung Leitungsnetz, EMSR-Technik (Einbinden Hochbehälte (Elektronische Überwachungstechnik) 150.000 €
I-53300005 Unterhaltung Leitungsnetz (Sanierung Ausgleichsbehälter Hoher Weg)  25.000 €
I-53300006 Unterhaltung Leitungsnetz (Leitungsbau Bergteilorte) 49.500 €
I 53300008 Unterhaltung Leitungsnetz (Pumpwerk Bartenbach), Einbau Turbine zur Energiegewinnung 25.000 €
I 53300010 Unterhaltung Leitungsnetz (Löschwasserbehälter/Hochbehälter) 5.000 €
I 53800001 Reinigung von Abwasser (Sammelkläranlage), Klärschlammentwässerung, Planung, Sanierung  350.000 €
I 53800005 Abwasserbeseitigung-Regenüberlaufbecken (Planungskosten, Baukosten) Planungen EMSR-Technik u. Umbau RÜB Bartenbach und Schleißweiler 300.000 €
I 54100001 Straßenbeleuchtung (Umrüstung auf LED-Technik)  150.000 €
I 54100008 Bereitstellung und Betrieb Ziegeläcker III Straßenbau, Erschließung 250.000 €
I-55100001 Bereitstellung und Unterhaltung von Spielplätzen Kinderspielplätze  25.000 €
I-55200001 Gewässerschutz/Öffentliche Gewässer/ Wasserbauliche Anlagen Oberflächenwasserableitung/ Hochwasserschutz/Restarbeiten 150.000 €
I 55200002 Gewässerschutz/Öffentliche Gewässer/ Wasserbauliche Anlagen Hochwasserschutzmaßnahmen Murrverband  41.300 €
I-55200004 Gewässerschutz/Öffentliche Gewässer/ Wasserbauliche Anlagen Drainage Leitung GE „Horben“ 50.000 €
I-55200005 Gewässerschutz/Öffentliche Gewässer/ Wasserbauliche Anlagen Starkregenrisikomanagement Planungen 50.000 €
I 55500002 Gemeindeforstbetrieb Erwerb von Grundstücken (Erwerb Grundstücke u. Gebäude)   10.000 €
I 21100001 Bewegl. Vermögensgegenstände, Bereitstellung und Betrieb von Grundschule iPAD    40.000 €
I 21100001 Bewegl. Vermögensgegenstände. Bereitstellung und Betrieb von Realschulen Schulmöbel 30.000 €
I 21100002 Brandschutzmaßnahmen Bereitstellung und Betrieb von Realschulen  5.000 €
I 21100001 Bereitstellung und Betrieb von Gemeinschaftsschulen - Bewegl.  Vermögensgegenstände (Ausstattung, Geräte) Schulmöbel / EDV / Bohrmaschine  57.300 €
I 21100005 Bereitstellung und Betrieb von Gemeinschaftsschulen Wiederherstellung  Gemeinschaftsschule, Sanierung der GMS (Baumaßnahmen) 300.000 €
I-21100007 Bereitstellung und Betrieb von Gemeinschaftsschulen Schulhofgestaltung / Spielgerät   25.000 €
I-36500002 Tageseinrichtung für Kinder - Schlussrechnungen Neubau einer Kindergartengruppe  110.000 €
I 36500004 Kindergarten Bartenbach Märchengruppe - Schlussrechnungen 25.000 €
I 36500005 Naturkindergarten 65.000 €
I-42410002 Turn- und Festhalle (20 m x 32,5 m) - Einbaugerät für Küche Festhallenküche 6.000 €
I 42410001 Sporthalle und Kleinspielfeld  5.000 €
I-42410001 Bereitstellung/Betrieb von Freisportanlagen Sportplatz, Kunstrasenplatz  430.000 €

Ein straffes Programm für unsere kleine Verwaltung.

In diesem Zusammenhang an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - einschließlich Bauhof - ein herzliches Dankeschön für ihre gute und engagierte Arbeit. Aber auch insbesondere an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rathaus die durch besondere Einflüsse wie Corona, Flüchtlingsarbeit oder Umstellung Haushaltswesen, § 2bUst, neues Finanzwesen besonders belastet waren oder teilweise noch sind.

Dank an Herr Wohlfarth mit Kämmereiteam für die Aufstellungdes Haushaltes 2023.

Durch zukunftsorientierte Investitionen können wir die Gemeinde fit für die Zukunft machen und Sulzbach zu einer familienfreundlichen, liebens- und lebenswerten Gemeinde weiterentwickeln.“

Bürgermeister Zahn verwies darauf, dass man planmäßig in der Sitzung am 28.2.2023 über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2023 abstimmen werde.

Überschneidung Förderkulisse LEADER - ILE

Die Gemeinde Sulzbach an der Murr ist Mitglied in den Vereinen Schwäbisches Mostviertel e.V. und Schwäbischer Wald e.V.

Der Verein Schwäbische Mostviertel e.V. ist als ILE-Region auf Basis des ILE-Konzepts „Miraculix“ anerkannt. Die ILE Region hat somit im Rahmen der integrierten ländlichen Entwicklung Zugriff auf die Förderinstrumente des Regionalmanagements sowie des Regionalbudgets. Die ILE Region besteht aus 7 Gemeinden des Rems-Murr-Kreis, die Zielsetzung ist die Förderung und der Erhalt von Streuobstwiesen.

Der Verein Schwäbischer Wald e.V. ist als sogenannte LEADER Region aufgestellt und umfasst 31 Gemeinden aus den Landkreisen Heilbronn, Rems-Murr-Kreis, Ostalbkreis und Schwäbisch Hall. Im Rahmen von LEADER stehen dem Schwäbischen Wald Fördergelder der EU und des Landes Baden-Württemberg für Projekte zur Verfügung, die einen innovativen Beitrag zur ökologischen, sozialen oder wirtschaftlichen Nachhaltigkeit in der Region leisten. Die Förderung erfolgt hier ebenfalls über ein Regionalmanagement und ein Regionalbudget.

Auf Grund der Mitgliedschaft in beiden Vereinen, wäre die Gemeinde Sulzbach an der Murr grundsätzlich berechtigt, beide Förderkulissen in Anspruch zu nehmen. Nach Mitteilung des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg ist eine solche Doppelförderung jedoch nicht zulässig

Daher muss eine Entscheidung getroffen werden, welche der beiden Förderkulissen in Anspruch genommen werden soll.

Bei LEADER gibt es zwei Fördertöpfe. Zum einen das Regionalbudget, zum andern der „normale“ Fördertopf. Dabei sind dort auch weit höhere Zuschüsse möglich wie die 20.000 € Regionalbudget.

Die Generierung von Fördermitteln für Förderprojekte ist bei LEADER erheblich weiter gesteckt als beim ILE. Dort muss ein Bezug zu den Streuobstwiesen gegeben sein.

Zur Gemeinderatssitzung konnte Bürgermeister Zahn den Baudezernenten der Stadt Backnang, Herrn Setzer, sowie Frau Thomann, die Geschäftsführerin des Schwäbischen Mostviertel e.V., begrüßen.

Herr Setzer erläuterte dem Gemeinderat, dass die Gemeinde Sulzbach an der Murr auch weiterhin Mitglied im Verein Schwäbisches Mostviertel e.V. bleiben könne, auch wenn man sich jetzt für den Verbleib in der Leader Förderkulisse Schwäbischer Wald e.V. entscheidet. Aus der Thematik Pflege von Streuobstwiesen könne man aus der Wertschöpfungskette profitieren. Auch das Generieren
von Ökopunkten sei möglich. Er würde als überaus wichtig erachten, dass sich die Gemeinde Sulzbach an der Murr auch weiterhin im Schwäbischen Mostviertel mit einbringen würde. Auch beim Rundwanderweg S`Äpple könne Sulzbach an der Murr weiter mit dabei sein und von einem erweiterten touristischen Angebot profitieren.

Ein Gemeinderat äußerte Kritik an der immer mehr zunehmenden Bürokratisierung hinsichtlich der Zertifizierung als Bio-Obst-Erzeuger. Aufgrund dieser Hürde würden viele Grundstücksbesitzer kein Bio-Obst mehr zertifizieren lassen.

Herr Setzer verweist auf den Hinweis von Bürgermeister Zahn auf die dringende Notwendigkeit der Entbürokratisierung. Er könne hierzu vorschlagen, sich an Sammelbiozertifizierungen
zu beteiligen. Dies bedeutet für den einzelnen Grundstücksbesitzer weniger Aufwand. Er bot an, sich in dieser Angelegenheit an die Geschäftsstelle des Schwäbischen Mostviertels zu wenden.
Hinsichtlich des angesprochenen Themas der Mistelbekämpfung erläuterte Herr Setzer, dass allein Zuschüsse zur Beseitigung von Misteln an Bäumen kein ILE-Projekt sei. Allerdings könnte die Einrichtung einer Firma mit entsprechenden Maschinen oder Schnittkursen zur Mistelbekämpfung Beispiele für eine ILE Förderung sein.

Ein weiterer Gemeinderat betonte, dass bei weiter fallenden Preisen für das Bio-Obst sich eine Zertifizierung nicht mehr lohnen würde.

Der Gemeinderat fasste am Ende der Diskussion den Beschluss, sich weiterhin bei der Leader Förderkulisse zu beteiligen.

Annahme und Einwerbung von Spenden und Schenkungen zur Aufgabenerfüllung der Gemeinde Sulzbach an der Murr: Spenden von Januar 2022 bis Dezember 2022

Gemäß § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg entscheidet der Gemeinderat über die Annahme von Spenden und Zuwendungen. Der Gemeinderat ist über alle maßgeblichen Tatsachen der Zuwendung zu informieren. Durch die Entscheidung des Gemeinderats über die Annahme von Spenden wird ein hohes Maß an Transparenz gewähreistet.

Alle Spenden wurden vom Bürgermeister bzw. bevollmächtigten Mitarbeitern entgegengenommen und entsprechend ihres Bestimmungszweckes an den Empfänger weitergeleitet.

Die Spenden sind entsprechend dem Gemeinderatsbeschluss vom 27.06.2006 unter Vorbehalt vom Bürgermeister entgegengenommen worden. Der Gemeinderat entscheidet
über deren Annahme.

Der Gemeinderat stimmte der Annahme und Weiterleitung der Spenden für ihren jeweilen Zweck zu.

Vergabe der Arbeiten für die Sanierung des Kunstrasenplatzes und der Rundlaufbahn

In der Sitzung vom 25.10.2023 wurde dem Gremium die aktuelle Kostenschätzung für die Sanierung des Kunstrasenplatzes und der Rundlaufbahn in Höhe von 400.673,60 € brutto
einschließlich der Ingenieurleistungen des Büros Münster vorgestellt. Ausschreibung und Vorbereitung der Vergabe wurden beschlossen. Die Arbeiten wurden öffentlich ausgeschrieben, es gingen 3 wertbare Angebote ein.
Nach der Angebotsprüfung sieht der Preisspiegel wie folgt aus:
1) Fa. Polytan, Bergheim 288.411,80 €
2) Bieter 2 334.815,12 €
3) Bieter 3 418.693,54 €
Mit ihrem Angebotspreis liegt die Firma Polytan 75.243,28 € unter der Kostenschätzung des Büros Münster.

Durch das positive Angebot der Fa. Polytan stellt sich die Frage, ob im Zuge dieser Arbeiten auch das ebenfalls in die Jahre gekommene Kleinspielfeld bei der Sporthalle saniert werden soll. Die Baukosten für eine Neubeschichtung würden sich nach Hochrechnung mit den Einheitspreisen der Fa. Polytan auf ca. 83.500 € brutto einschließlich Nebenkosten (Ingenieurleistungen) belaufen.
Laut den Ergebnissen der Probenahme durch das Büro Münster könnte der asphaltgebundene Unterbau noch belassen werden. Eine Gewährleistung für die neue Beschichtung auf vorhandenem Unterbau kann die Firma Polytan aber trotz der Unterbauprobe nicht übernehmen.

Eine Komplettsanierung mit neuem Unterbau würde die Maßnahme um ca. 43.000 € verteuern.

Der Gemeinderat vergab die Leistungen für die Sanierung des Kunstrasenplatzes und der Rundlaufbahn an die Fa. Polytan aus Bergheim zum Angebotspreis in Höhe von 288.411,80 €. Die Sanierung des Kleinspielfeldes soll entsprechend vorbereitet werden, aber es findet noch keine Beauftragung statt.